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Re: Aus der Düsseldorfer Sperrverfügung ...



Alvar Freude meinte am 16.02.02 im Brett /ML/FITUG
zum Thema "Re: Aus der DXsseldorfer    SperrverfXgung   ...":

>>> Denn
>>> dass die Konstruktion ueber den Mediendienstestaatsvertrag nicht
>>> tragfaehig ist, ist sonnenklar.

>> Wieso "sonnenklar"?

> bisher habe zumindest ich noch keinen Kommentar gesehen, nachdem die
> Konstruktion als tragfähig beurteilt wurde.

Dass Du noch keinen Kommentar gesehen hast, kann verschiedene Ursachen  
haben. Es könnte z.B. daran liegen, dass man sich in den Verwaltungen  
ziemlich sicher ist bezüglich der Anwendbarkeit des MDStV. Daher hält man  
es offenbar nicht für nötig, besonderen öffentlichen Wirbel zu erzeugen.
Bundesweit sämtliche Aufsichtsbehörden schauen gespannt nach Düsseldorf.

Im übrigen schreibt ja selbst Stadler:
"In der Literatur wird mit beachtlichen Argumenten die Auffassung  
vertreten, dass der Access-Provider als bloßer TK-Dienstleister erst gar  
nicht dem Anwendungsbereich des MDStV (und des TDG) unterfällt (vgl.  
Koenig/Loetz). Diese Ansicht stellt bislang aber nur eine Mindermeinung  
dar."

> Vgl. die Stellungnahmen unter:
> http://www.jurawelt.com/anwaelte/4181

Eine schöne Chronologie der jüngsten Ereignisse, mit praktischen Links zu  
den Originaldokumenten, juristisch aber nix neues, eher olle Kamellen  
(insbesondere der Schuhmacher-Aufsatz, der sich scheinbar auf die radikal- 
Geschichte bezieht).


Gruß,
Mario
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