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Re: Aus der Düsseldorfer Sperrverfügung ...



Heiko Recktenwald schrieb:
>Anyway, Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung und Klagen vor
>den Verwaltungsgerichten sind billig. Das kann insgesamt, wenn der RP es
>wirklich wissen will, Jahre dauern. Und dann kommt noch mal das
>Verfassungsgericht.......

man "Anordnung der sofortigen Vollziehung". Auch noch im Widerspruchs-
verfahren möglich.

Einem von der Sperranordnung betroffenen Kunden eines sperrenden
Providers bleibt im übrigen nur der direkte Gang vor das Bundesver-
fassungsgericht; Klagen auf dem Verwaltungsrechtsweg dürften unzu-
lässig sein.

Grüße aus Düsseldorf,

=ToJe=
 
-- 
         Torsten Jerzembeck * Kiesselbachstraße 77 * D-40589 Düsseldorf
* Exil-Westfale * PGP public key ID: B74DB58D * Mime welcome * Generation Tux *
            Heute schon orakelt? http://www.olymp.org/~orakel/

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