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Re: Re: Aus der Düsseldorfer Sperrverfügung ...



> >den Verwaltungsgerichten sind billig. Das kann insgesamt, wenn der RP es
> >wirklich wissen will, Jahre dauern. Und dann kommt noch mal das
> >Verfassungsgericht.......
>
> man "Anordnung der sofortigen Vollziehung". Auch noch im Widerspruchs-
> verfahren möglich.

Das hat er ja bisher nicht angeordnet, und auch dagegen gibt es
Rechtsmittel. Warum sollte er es denn ploetzlich so eilig haben ?

2 Server und dann auch noch mit Jugendschutz begruendet....

Warum sollten denn gerade diese die Jugend besonders verfuehren ?


H.


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