[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Aus der Duesseldorfer Sperrverfuegung ...



ad 1 sagt, dass die Sperrverfügung Dokumente mit rechtsradikalem Inhalt 
ausserhalb der gesperrten Domainen anführt, um die Rechtsradikalität der
zu sperrenden Domain und damit die Sperrung zu rechtfertigen. 

Also entweder sperren sie thule* mit oder sie lassen es ganz:
Geignetheit, Angemessenheit des Mittels etc... das ist
Verhältnismässigkeit durchkonjugiert.... Ich sehe nicht, wie die
Verfügung das bei einem nicht-blinden/ahnungslosen Richter durchbekommen
kann.

Gruss

Rigo

On Tue, Feb 19, 2002 at 04:16:59PM +0100, Heiko Recktenwald wrote:
> Hi,
> 
> On Tue, 19 Feb 2002, Rigo Wenning wrote:
> 
> > Ich konstatiere ad 1, dass niemand mein erstes Argument widerlegt hat,
> > dass die Anordnung in sich schon nicht schlüssig ist, weil sie dritte
> > Quellen nutzt, um das Verbot einer Quelle zu rechtfertigen... Das
> > alleine müsste schon reichen, die Anordnung zu kippen.
> 
> Weiter setzt sie auf Oma uznd Opa, die zu dumm sind, so der RP, einen
> anderen DNS Server einzutragen, will aber Jugendschutz betreiben.
> 
> Allerdings hab ich ad 1 nicht verstanden. Die Mediendienste/Dienste ?
> 
> H.

--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de