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Ruecknahme eines Verwaltungsaktes



Wir haben ja erfahren, dass man in jeder Phase des Verfahrens, beziehe mich
auf die Sperre in NRW, den sofortigen Vollzug anordnen kann, theoretisch.
Theoretisch kann man einen einmal erlassenen Verwaltungsakt, von dessen
Zweifelhaftigkeit wir nunmehr alle wissen, aber in jeder Phase des
Verfahrens auch rueckgaengig machen. Ruecknahme von Verwaltungsakten, siehe
VerwVerfG, wobei ich offen lasse, ob hier das Bundesgesetz oder ein
Landesgesetz anwendbar waere oder das Bundesverwaltungsverfahrensgesetz
analog. Wie ist das bei Staatsvertraegen, gelten die als Landesrecht? So
muesste es eigentlich sein, so isses vermutlich auch und wahrscheinlich
steht das sogar irgendwo.

Sehr schoen waere es ja auch, wenn sich der NRW Justizminister fuer den
"Hausfriedensbruch in der eigenen Wohnung" bei den betroffenen Punkern
foermlich entschuldigen wuerde und diese haessliche Sache irgendwie aus der
Welt geschafft wuerde, wie immer die Sache mit jenem ordentlich gemieteten
"Autonomen Zentrum" polizeirechtlich zu beurteilen war. Schoen bloed, wer
solchen Leuten etwas vermietet. 1 zu null fuer Stoiber, wenn das nicht
ordentlich gemacht wird. NRW....


H.



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