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[FYI] KaZaA nicht für Nutzung von Tauschsoftware verantwortlich



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Hallo Listen,

 eine kleine Überraschung zum Osterfest.

- --snip--- http://www.heise.de/newsticker/data/sha-28.03.02-000/ ------

KaZaA nicht für Nutzung von Tauschsoftware verantwortlich
[28.03.2002 18:46 ]

Die beliebte Peer-to-Peer-Software Kazaa[1] könnte nach dem Urteil des
Amsterdamer Berufungsgerichtes den Vertrieb von den Niederlanden aus
wieder aufnehmen. Das Urteil vom November[2] , das Kazaa aufforderte,
den Download seiner Software zu sperren, solange die Kunden sie zum
Tausch urheberrechtlich geschützter Inhalte nutzten, ist damit
aufgehoben.

Die Betreiber der Tauschbörse hatten versucht, bei der
niederländischen Verwertungsgesellschaft für Wort und Ton
"Buma/Stemra" ein Lizenzabkommen abzuschließen, das den Kazaa-Usern
auch den Tausch geschützter Inhalte erlaubt hätte. Die Buma/Stemra
hatte sich jedoch schnell aus den Verhandlungen zurückgezogen -- Kazaa
klagte. Im Urteil vom November wurde einerseits die Buma/Stemra
verpflichtet, mit Kazaa zu verhandeln; andererseits stellte das
Gericht fest, dass Kazaa für Urheberrechtsverstöße verantwortlich sei,
die die Kunden mit dem Tauschprogramm begingen. Genau in diesem Punkt
widersprach die Berufungsinstanz: Kazaa ist für das Kundenverhalten
nicht verantwortlich und könnte die Software demnach weiter
vertreiben.

Kazaas Anwalt Christian Alberdingk Thijm erwartet, dass das
niederländische Urteil auch in den USA Aufmerksamkeit erregen wird, da
er seine Verteidigungsstrategie teilweise auf ein Urteil des
US-Supreme-Court aus dem Jahre 1984 aufgebaut hatte. Darin wurde
festgestellt, dass die Hersteller von Videorekordern nicht für durch
Endkunden vorgenommene Urheberrechtsverletzungen verantwortlich seien.
"Im heutigen Urteil geht es nicht nur um die Tauschbörse Kazaa,
sondern um alle Produzenten von digitalen Aufnahmegeräten", so Thijm
nach Agenturberichten.

In den USA läuft indes die Klage der Platten-Lobby[3] gegen die drei
Tauschbörsen Kazaa, Morpheus und Grokster. Mit Eröffnung des
Verfahrens wird erst im Oktober gerechnet. Kazaa wird trotz des
Amsterdamer Urteils nicht mehr von den Niederlanden aus betrieben.
Schon im Januar wurde die Firma an die australische Firma Sharman
Networks verkauft[4]. (sha[5]/c't)

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  http://www.heise.de/newsticker/data/sha-28.03.02-000/

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  [1] http://www.kazaa.com/en/index.htm
  [2] http://www.heise.de/newsticker/data/vza-30.11.01-000/
  [3] http://www.heise.de/newsticker/data/vza-05.03.02-001/
  [4] http://www.heise.de/newsticker/data/wst-22.01.02-001/
  [5] mailto:sha@ct.heise.de



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MfG
 Olaf, ./fx3

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