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Justizministerium plant Enteignungen per Digital Rights Management
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Kommentar: Justizministerium plant Enteignungen per Digital Rights Management
Stellen Sie sich vor, Sie haben sich letztes Jahr ein Buch gekauft. Jetzt
wollen Sie es lesen. Doch das geht nicht. Und Sie dürfen sich auch nicht
selbst behelfen, es doch noch zu lesen. Was ist passiert? Eine Menge. Zum
einen haben Sie letztes Jahr noch in einem anderen Bundesland gewohnt, der
Verlag erlaubt Ihnen aber nicht, das Buch in einem anderen Bundesland zu
lesen. Außerdem haben Sie das Buch schon drei mal aufgeschlagen: Damit
haben Sie bereits die Höchstzahl der erlaubten Nutzungen erreicht. Und
schließlich ist der Text ohnehin nur unter Benutzung von Leselampen der
Firma A erkennbar, wenn man Glühlampen der Firma B benutzt. Das ist absurd?
Meinen Sie wirklich? Wenn es nach dem Bundesjustizministerium geht, ist
dies die Zukunft.
Die Bundesregierung plant eine Novellierung des Urheberrechtsgesetzes, in
dem sog. Digital Rights Management (DRM) nicht mehr grundsätzlich
ausgeschlossen wird. Vielmehr werden neuartigen Überlassungsformen für sog.
geistiges Eigentum Tür und Tor geöffnet. Wenn ich in Zukunft ein Buch oder
eine CD kaufe, dann kaufe ich nicht das gleiche wie bisher.
Wie das, werden Sie nun fragen. Wenn ich ein Buch, eine CD, ein Video oder
ähnliches kaufe, dann tue ich das, damit ich es mir jeder Zeit und so oft
ich will anschauen kann, ich kann mir eine Kopie machen, damit mir das
Original nicht verloren geht, wenn die CD auf der Party zerbricht; ich kann
mir meine Lieblingslieder von meinen CDs auf eine CD zusammenschneiden, um
sie im Auto anzuhören; ich kann Kopien anfertigen, damit ich die gekauften
Sachen auch noch auf meinem neuen Abspielgerät anhören kann (z.B. von einer
Schallplatte auf CD überspielt). Sonst hätte ich mir die Sachen auch
einfach ausleihen können. So oder so ähnlich kennen Sie das. Und es ist Ihr
gutes Recht. "Wenn Sie etwas gekauft haben, dürfen Sie so oft und so lange
Sie wollen genießen.
Das soll sich jetzt ändern, meint zumindest das Justizministerium. Die
Vertreiber sollen alles mit Schutzmaßnahmen versehen dürfen, um all dies zu
verhindern. Und Sie, der Nutzer, dürfen nichts dagegen tun. Sie können
Ihren Einkauf irgendwann einfach nur noch wegschmeißen. Und das beste
daran: Sie dürfen nicht nur Waren mit diesem erheblichen Mangel zum selben
Preis wie vorher kaufen, nein, Sie sollen auch noch an immer mehr Stellen
für die Kopien, die Sie jetzt faktisch nicht mehr machen dürfen bezahlen:
Für Datenträger jeder Art, für Kopierer, Scanner, Drucker, ja, sogar für
Computer sind pauschale Kopienabgaben an die GEMA und andere
Verwertungsgesellschaften fällig.
Das kann nicht die Zukunft sein. Hier werden nicht nur Eigentumsrechte des
Einzelnen berührt, sondern unser kulturelles Erbe! Viele bedeutende Werke
der Vergangenheit haben nicht in zentralen Großlagern - wie bspw. der
Bibliothek von Alexandria - überlebt, sondern weil sie weit gestreut waren.
Wenn die Archivbildung des Einzelnen oder kleiner Organisationen gesetzlich
unmöglich gemacht wird, ist unser kulturelles Erbe bedroht.
Wir empfehlen daher: Schreiben Sie der Ministerin, sprechen Sie mit Ihrem
Abgeordneten. Prüfen Sie alle neu gekauften CDs und DVDs in möglichst
vielen Geräten. Wenn, wie von den Vertreibern geplant, das Abspielen nicht
möglich ist, bringen Sie die mangelhafte Ware zurück in den Laden, Sie
haben Anspruch auf Rückgabe! Eine Garantie, dass auch das Abspielgerät,
welches Sie nächstes Jahr vielleicht kaufen wollen, ihre alten und neuen
Medien auch abspielt, haben Sie nicht. Schreiben Sie also auch den
Herstellern. Sie sind der Kunde, Sie sind der König! Lassen Sie sich diese
Entrechtung nicht bieten.
Gastkommentar von Arne Brand, IT-Experte der SPD und Sprecher des
Virtuellen Ortsvereins der SPD
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