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Justizministerium plant Enteignungen per Digital Rights Management



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Kommentar: Justizministerium plant Enteignungen per Digital Rights Management

Stellen Sie sich vor, Sie haben sich letztes Jahr ein Buch gekauft. Jetzt 
wollen Sie es lesen. Doch das geht nicht. Und Sie dürfen sich auch nicht 
selbst behelfen, es doch noch zu lesen. Was ist passiert? Eine Menge. Zum 
einen haben Sie letztes Jahr noch in einem anderen Bundesland gewohnt, der 
Verlag erlaubt Ihnen aber nicht, das Buch in einem anderen Bundesland zu 
lesen. Außerdem haben Sie das Buch schon drei mal aufgeschlagen: Damit 
haben Sie bereits die Höchstzahl der erlaubten Nutzungen erreicht. Und 
schließlich ist der Text ohnehin nur unter Benutzung von Leselampen der 
Firma A erkennbar, wenn man Glühlampen der Firma B benutzt. Das ist absurd? 
Meinen Sie wirklich? Wenn es nach dem Bundesjustizministerium geht, ist 
dies die Zukunft.

Die Bundesregierung plant eine Novellierung des Urheberrechtsgesetzes, in 
dem sog. Digital Rights Management (DRM) nicht mehr grundsätzlich 
ausgeschlossen wird. Vielmehr werden neuartigen Überlassungsformen für sog. 
geistiges Eigentum Tür und Tor geöffnet. Wenn ich in Zukunft ein Buch oder 
eine CD kaufe, dann kaufe ich nicht das gleiche wie bisher.

Wie das, werden Sie nun fragen. Wenn ich ein Buch, eine CD, ein Video oder 
ähnliches kaufe, dann tue ich das, damit ich es mir jeder Zeit und so oft 
ich will anschauen kann, ich kann mir eine Kopie machen, damit mir das 
Original nicht verloren geht, wenn die CD auf der Party zerbricht; ich kann 
mir meine Lieblingslieder von meinen CDs auf eine CD zusammenschneiden, um 
sie im Auto anzuhören; ich kann Kopien anfertigen, damit ich die gekauften 
Sachen auch noch auf meinem neuen Abspielgerät anhören kann (z.B. von einer 
Schallplatte auf CD überspielt). Sonst hätte ich mir die Sachen auch 
einfach ausleihen können. So oder so ähnlich kennen Sie das. Und es ist Ihr 
gutes Recht. "Wenn Sie etwas gekauft haben, dürfen Sie so oft und so lange 
Sie wollen genießen.

Das soll sich jetzt ändern, meint zumindest das Justizministerium. Die 
Vertreiber sollen alles mit Schutzmaßnahmen versehen dürfen, um all dies zu 
verhindern. Und Sie, der Nutzer, dürfen nichts dagegen tun. Sie können 
Ihren Einkauf irgendwann einfach nur noch wegschmeißen. Und das beste 
daran: Sie dürfen nicht nur Waren mit diesem erheblichen Mangel zum selben 
Preis wie vorher kaufen, nein, Sie sollen auch noch an immer mehr Stellen 
für die Kopien, die Sie jetzt faktisch nicht mehr machen dürfen bezahlen: 
Für Datenträger jeder Art, für Kopierer, Scanner, Drucker, ja, sogar für 
Computer sind pauschale Kopienabgaben an die GEMA und andere 
Verwertungsgesellschaften fällig.

Das kann nicht die Zukunft sein. Hier werden nicht nur Eigentumsrechte des 
Einzelnen berührt, sondern unser kulturelles Erbe! Viele bedeutende Werke 
der Vergangenheit haben nicht in zentralen Großlagern - wie bspw. der 
Bibliothek von Alexandria - überlebt, sondern weil sie weit gestreut waren. 
Wenn die Archivbildung des Einzelnen oder kleiner Organisationen gesetzlich 
unmöglich gemacht wird, ist unser kulturelles Erbe bedroht.

Wir empfehlen daher: Schreiben Sie der Ministerin, sprechen Sie mit Ihrem 
Abgeordneten. Prüfen Sie alle neu gekauften CDs und DVDs in möglichst 
vielen Geräten. Wenn, wie von den Vertreibern geplant, das Abspielen nicht 
möglich ist, bringen Sie die mangelhafte Ware zurück in den Laden, Sie 
haben Anspruch auf Rückgabe! Eine Garantie, dass auch das Abspielgerät, 
welches Sie nächstes Jahr vielleicht kaufen wollen, ihre alten und neuen 
Medien auch abspielt, haben Sie nicht. Schreiben Sie also auch den 
Herstellern. Sie sind der Kunde, Sie sind der König! Lassen Sie sich diese 
Entrechtung nicht bieten.

Gastkommentar von Arne Brand, IT-Experte der SPD und Sprecher des 
Virtuellen Ortsvereins der SPD


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