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FWD: DVD-Presseerklärung zum IFG






Presseerklärung der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V.
vom 11.04.2002

Informationsfreiheit statt Informationsverhinderung
Datenschützer: Informationsfreiheitsgesetz ist überfällig

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) dringt darauf,
kurzfristig den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auf
Bundesebene in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen und noch vor der
Sommerpause zu verabschieden. Der soeben bekannt gewordene Vorschlag
des Bundesinnenministeriums sei zwar verbesserungsbedürftig, aber auch
verbesserungsfähig.

Der DVD-Vorsitzende Dr. Thilo Weichert: "“Soeben wurde der
IFG-Referentenentwurf vom 26.09.2001 bekannt. Der Umstand, dass um
einen Entwurf, der die amtliche Geheimniskrämerei abschaffen will, so
lange Geheimniskrämerei geübt wurde, ist ein gewaltiger Geburtsfehler.
Doch auch die seit dem Vorentwurf aus dem Jahr 2000 gemachten weiteren
Einschränkungen begründen die Befürchtung, dass aus dem IFG eher ein
Informationsverhinderungsgesetz wird: Der generelle Vorrang
´abweichender Vorschriften´ macht den Entwurf zu einem Gesetz zweiter
Wahl. Die Ausnahmevorschriften vom Informationszugang (z.B. ´Belange
der inneren und äußeren Sicherheit´ werden berührt, Bestehen
´gesetzlich geregelter Geheimhaltungspflichten´ oder Beeinträchtigung
 ´fiskalischer Interessen´) sind viel zu weit gefasst und gäben der
Verwaltung immer einen Vorwand, sich bürgerlicher Kontrolle zu
entziehen.

Betrachtet man jedoch die absolut unsinnigen Einwände des
Bundesfinanz- und des Wirtschaftsministeriums gegen den
Referentenentwurf, wonach ganze Verwaltungen mit dem IFG lahm gelegt
würden, so kann nur die Parole gelten: ´Raus aus der Verwaltung mit dem
Entwurf und rein in die Gesetzgebung´. Im öffentlichen
Gesetzgebungsverfahren können und müssen die Hasenfüßigkeiten der
Verwaltung vor dem mündigen Bürger herausgestrichen werden.

Gerade im Hinblick auf die Korruptionsbekämpfung besteht an dem IFG ein
lebenswichtiges Interesse unserer Demokratie. Seit über 5 Jahren hat
z.B. Thailand ein Informationsfreiheitsgesetz, das sich bei der
Bekämpfung einer korrupten und obrigkeitsstaatlichen Verwaltung
bewährt hat. In anderen westlichen Staaten haben wir dieses
bürgerrechtliche Korrektiv schon seit Jahrzehnten, ja Jahrhunderten.
Nur Deutschland ist noch im Beamtenstaat des 19. Jahrhunderts
verhaftet. Das kann und darf nicht sein.

Gerade für die Presse wird das IFG ein zentrales Instrument zur
Informationsbeschaffung und zur Aufklärung von Skandalen sein. Hieran
mögen Bundesministerien nicht interessiert sein, demokratische
Bürgerrechtler sind dies wohl. Dies gilt auch für die Datenschützer,
wenn - wie geplant - ein ausgewogener Ausgleich zwischen
Informationsanspruch und Schutz der Privatheit gesucht wird.
Information über den Staat ist neben
informationeller Selbstbestimmung eine grundlegende Voraussetzung für
individuelle und demokratische Selbstentfaltung. Die Wahrnehmung der
Aufgaben eines Informationsbeauftragten durch den
Datenschutzbeauftragten hat sich in Berlin, Brandenburg,
Schleswig-Holstein und auch schon in Nordrhein-Westfalen bewährt. Es
gibt keinen Grund, die Verabschiedung eines Gesetzes, über das
zwischen allen Parteien im Bundestag im Grund Einigkeit bestehen
müsste, in die nächste Legistlaturperiode oder auf den
Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben.”

Dr. Thilo Weichert
Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V.
0431/9881205 (erreichbar bis 12.04., danach zwei Wochen im Urlaub)

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