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Re: [FYI] Droht in Frankreich eine Festplattensteuer?



> > dem Recht auf den freien Zugang zur Kultur gleichgesetzt. Die  Loi 
> > Lang ermöglicht es seitdem Privaten, geschützte Werke zu kopieren, 
> > ohne Urheberrechte bezahlen zu müssen. So steht es zumindest im 
> > Gesetz. Als Entschädigung für den Verdienstentgang wurde eine 
> 
> Entspricht das unserer uralten Privatkopie oder geht das noch darueber
> hinaus ? Zumindest duerfte klargestellt sein, dass man auch Sachen
> kopieren darf, die man nur geliehen etc hat. Oder?

Sonst waer das Gesetz des Herrn Lang naemlich ein schoenes Beispiel fuer
franzoesisches Blabla. Man koennte zum Beispiel fragen, wie denn das
Recht vor jenem Gesetz war. Waren da Privatkopieen verboten ?

Die franzoesische Verlegerschaft ist etwas anders als unsere
organisiert. Vielleicht gabs da Formelkompromisse oder einfach Gesetze,
die in Wirklichkeit gar nicht galten. So wie das Verbot von PGP bis vor
kurzemnur ein Papiertieger war.



H.




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