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Deutsche Bahn und die Loeschung von Eintraegen in Suchmaschinen



Hallo,

die Deutsche Bahn AG lässt ja bekanntlich aus Suchmaschinen die Verweise 
zu ihnen nicht genehmen Inhalten sperren.

  http://www.heise.de/newsticker/data/fr-22.04.02-000/
  http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/12375/1.html


Die Grundlage der Abmahungen (?) der Bahn bildet scheinbar die vor kurzem 
in deutsches Recht umgesetzte E-Commerce-Richtlinie.


Nur in der folgenden Analyse des Gesetzestextes von Thomas Stadler heisst 
es, Suchmaschinen seien eben absichtlich nicht geregelt. Was ist nun? 
Handelt die Bahn demnach ohne rechtliche Grundlage? Kennt sich jemand von 
den Anwesenden mit dem Thema aus und könnte dazu was sagen?


=== SCHNIPP === http://www.afs-rechtsanwaelte.de/egg.htm ==============


   1. Ungeregelte Aspekte (Suchmaschinen, Push-Dienste, Hyperlinks)

      Die E-Commerce-Richtlinie stellt in Art. 21 II ausdrücklich klar, 
dass die Frage der Verantwortlichkeit von Anbietern von Suchmaschinen und 
Hyperlinks zunächst ungeregelt bleibt und diese Fragen einer weiteren 
Prüfung durch die Kommission unterzogen werden.

      Die problematischen Fälle vom Hyperlinks und Suchmaschinen lasse 
sich wegen der engen Fassung von § 9 TDG (neu) auch nicht mehr als 
Zugangsvermittlung einstufen, so dass eine Regelung dann völlig fehlen 
wird.

      Es ist jedenfalls so, dass die Rechtssetzungsbefugnis der 
Mitgliedstaaten durch die Richtlinie insoweit nicht eingeschränkt worden 
ist. Der Bundesgesetzgeber hätte also ohne weiteres die Möglichkeit diese 
Fragen zu regeln.

      Man hat sich aber offenbar entschlossen, die fast vierjährige 
praktische Entwicklung des TDG erst einmal zu ignorieren und zunächst 
lediglich die Richtlinie nahezu wörtlich abzuschreiben.


=== SCHNAPP ===


Im Übrigen noch der folgende Zusatz:


Letzte Woche habe ich mit Christian Schreyer von der Deutschen Bahn
AG, dem für die Sperr-Anforderungen verantwortlichen Juristen,
gesprochen:


Die Bahn sei sich klar, dass es sich um einen "Kampf gegen
Krakenarme" handele. Trotzdem sollen alle Mirrors und alle Verweise
in Suchmaschinen auf die Seiten entfernt werden.

Der Grund liegt aber nicht in der Strafbarkeit der Inhalte, sondern
nach Aussage von Schreyer gehe es um die wirtschaftlichen Interessen
der Bahn. Da die Bahn ihre wirtschaftlichen Interessen aber durch die
Texte bei Radikal und die Verweise durch Suchmaschinen gefährdet
sehe, würden sie die Entfernung verlangen.


Eine Sperrung mit einem Filtersystem wie dem Filterpilot -- siehe
http://odem.org/informationsfreiheit/ -- findet Schreyer "sehr
verlockend".


Gerüchte, die Bundesregierung als Vertreter des Eigners (die Bahn AG
gehört 100% dem Bund) hätte die Bahn zu dem Vorgehen gedrängt wurden
dementiert, die Aussage war offensichtlich vorbereitet; nur hatte ich
bisher ehrlich gesagt nicht von solchen Gerüchten gehört. Warum hat
sich dann die Bahn dann auf diese Frage vorbereitet?


Ciao
  Alvar


-- 
// Unterschreiben!      http://www.odem.org/informationsfreiheit/
// Internet am Telefon: http://www.teletrust.info/
// Das freieste Medium? http://www.odem.org/insert_coin/
// Blaster:             http://www.assoziations-blaster.de/


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