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[FYI] Petition privatkopie.net
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- Subject: [FYI] Petition privatkopie.net
- From: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>
- Date: Thu, 9 May 2002 11:42:43 +0200
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http://www.privatkopie.net/index_1.php
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Petition
Absender:
Empfänger: Herr Bundeskanzler Schroeder, Frau Bundesjustizministerin
Daeubler-Gmelin
Betreff: Rettet die Privatkopie
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Schröder,
sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin,
mit großem Interesse habe ich (als)
die Berichte über den im März 2002 vom Justizministerium vorgelegten
Referentenentwurf für die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes zur
Kenntnis genommen. Ich begrüße, dass der Entwurf an einigen Stellen
über die Vorgaben der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der
Informationsgesellschaft hinaus geht.
Problematisch ist jedoch die Stellung der Privatkopie. Diese für die
Analogmedien fest etablierte Freiheit, Vervielfältigungen für den
privaten Gebrauch anzufertigen, bestätigt der Entwurf zunächst zwar
auch für digitale Medien.
Doch von den Durchsetzungmöglichkeiten für Nutzungsfreiheiten spart
der Entwurf die Privatkopie ausdrücklich aus. Die Rechteinhaber
können so die Privatkopie mit Hilfe der rechtlich geschützten
Kontrolltechnik faktisch unmöglich machen.
Das Urheberrecht schützt sowohl die Interessen der Urheber wie die
der Öffentlichkeit. Es kann nicht angehen, dass zwar die eine Seite
dieser Interessenbalance, nämlich die der Urheber und die der
Verwerter ihrer Werke, in das digitale Zeitalter übersetzt werden,
aber die Anpassung der Interessen der Öffentlichkeit ausgespart wird.
Frau Bundesjustizministerin, Herr Bundeskanzler, die historischen
Errungenschaften der Informationsfreiheit wie der ungehinderte Zugang
zu veröffentlichten Werken in Bibliotheken, das Verleihrecht und die
Privatkopie müssen auch im digitalen Zeitalter erhalten bleiben. Ein
rücksichtsloser maximaler Schutz der Interessen der
Verwertungsindustrie schadet dem Wissensstandort Deutschland. Eine
nachhaltige Entwicklung erfordert den Schutz der Urheber, aber ebenso
muss gewährleistet sein, dass deren Werke den Bürgern dieses Landes
in Bildung und Lehre, in Berichterstattung und Kritik und für die
Inspiration zur Schaffung neuer Werke zur Verfügung stehen.
Daher fordere ich Sie auf:
Keine Novellierung des Urheberrechtsgesetzes ohne Sicherung der
digitalen Privatkopie!
Ich fordere ein Urheberrecht, das die Teilhabe aller am kulturellen
Leben sowie die Informations- und Meinungsfreiheit garantiert!
Mit freundlichen Grüßen Ihr/e
Dieser Brief wurde bereits 9349 mal geschickt.
[...]
Ende März hat das Bundesjustizministerium Verbänden einen
Gesetzesentwurf zur Novellierung des Urheberrechts vorgelegt, der bis
heute nicht offiziell veröffentlicht worden ist. Darin geht es auch
um die Rechte der Nutzer, die in Gefahr sind: Bisher hat der
Gesetzgeber im Interesse einer Balance zwischen öffentlichen und
wirtschaftlichen Ansprüchen die Kontrollmacht der Gesetzgeber durch
Ausnahmebestimmungen in Schranken gewiesen. Dazu gehört das Recht zum
privaten Vervielfältigen, das in der analogen Welt jedem im
begrenzten Umfang offen steht und zum festen Bestandteil des Alltags
der Nutzer in der Informationsgesellschaft geworden ist. Im digitalen
Raum soll dieses elementare Zugeständnis an die Interessen der
Allgemeinheit nach den Plänen der Bundesregierung de facto
ausgehebelt werden. Die Rechte der Verwertungs- und Medienindustrie
will das Justizministerium aus Angst vor der Macht der Manager in
Hollywood oder Gütersloh dagegen sanktionieren.
Die Rechteinhaber sollen sich sogar der Durchsetzung der
Verbraucherrechte ganz entziehen können, indem sie Werke auf
vertraglicher Grundlage mit gesonderten Lizenzen zugänglich machen.
Auch bei Dateien, die on-Demand zum Abruf in digitalen Netzen
bereitgehalten werden, sollen die Schrankenrechte der Nutzer nicht
gelten. Damit würden alle Inhalte, die im Streaming-Verfahren
angeboten werden, dem alleinigen Verwertungsrecht der Industrie ohne
Ausnahmen unterstellt.
Aber: Die demokratische Informationsgesellschaft braucht ein modernes
Urheberrecht, das die Teilhabe aller am kulturellen Leben sowie die
Informations- und Meinungsfreiheit garantiert.
Wir fordern daher einen fairen Interessensausgleich beim Copyright!
Die Privatkopie darf auch im Reich der Bits und Bytes nicht sterben!
So will die Bundesregierung die Privatkopie und andere Nutzerrechte
aushebeln:
Wer sich heute ein Buch ausleiht oder ein paar Stellen daraus
kopiert, muss dafür nicht erst den Urheber oder den Verlag um
Erlaubnis bitten. Wer im Radio ein Musikstück für den privaten
Gebrauch auf Kassette mitschneidet, braucht dafür keine gesonderte
Genehmigung. Einen Ausgleich für die Kreativen und ihre Vermarktungs-
und Vertriebsinstanzen schaffen die Gebühren, mit denen der
Gesetzgeber Leer-, Speicher- und Kopiermedien und dafür benötigte
Geräte wie Kopierer oder Scanner belegt hat.
Aber auch im digitalen Bereich, der immer mehr zur Basis der Wissens-
und Mediengesellschaft wird und das Vervielfältigen theoretisch noch
einfacher macht, wollen wir Nutzer weiter für unsere privaten Zwecke
in beschränktem Maße Kopien erstellen. Kaufen wir etwa eine CD, so
wollen wir auch eine zweite Scheibe fürs Auto oder fürs Schlafzimmer,
ohne erneut für ein und dasselbe Gut zur Kasse gebeten zu werden.
Der Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium dehnt die Erlaubnis zum
Vervielfältigen für den privaten Gebrauch zwar dem Wortlaut nach auf
"beliebige Träger" aus, also auch auf digitale Medienformate. Doch
gleichzeitig stellt er Kopierschutzmechanismen, die sich heute
bereits auf einem Großteil der auf den Markt kommenden Audio- oder
Spiele-CDs befinden und nach dem Willen der Content-Industrien bald
in alle digitalen Medien (-geräte) Einzug halten sollen, unter den
Schutz des Rechts. Wer zum privaten Gebrauch selbst Hand an die
Kopierschutztechniken legt, laviert damit in einer juristischen
Grauzone. Denn einen Anspruch zur Durchsetzung des Rechts auf die
Privatkopie hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Die noch vor dem Herbst geplante Verabschiedung der
Urheberrechtsnovelle in ihrer jetzigen Form würde zu einer absurden
Situation führen: Es gäbe zwar das Recht auf die Privatkopie -- es
würde in den digitalen Medien allerdings leer laufen! Es wäre nicht
durchsetzbar, da die Kopierschutzmaßnahmen der Industrie durch das
Gesetz unter rechtlichen Schutz gestellt werden.
Aber:
Die Erlaubnis zum privaten Kopieren darf in der Wissensgesellschaft
nicht zahnlos werden! Die demokratische Informationsgesellschaft
braucht ein modernes Urheberrecht, das die Teilhabe am kulturellen
Leben sowie die Informations- und Meinungsfreiheit garantiert. Dazu
muss es einen fairen Interessensausgleich beim Copyright geben.
Wir fordern daher den Erhalt der Privatkopie auch im Reich der Bits
und Bytes!
© Copy = right
Materialien
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in
der Informationsgesellschaft (PDF), 18. März 2002
EU Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des
Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der
Informationsgesellschaft (PDF), am 22. Mai 2001 in Kraft getreten
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
(Urheberrechtsgesetz) in der Fassung vom vom 8.5.1998
WIPO Copyright Treaty The World Intellectual Property Organization
Dezember 1996
Der "Berliner Ansatz" zur Privatkopie Diskussionsvorschlag von Robert
Gehring zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des
Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 18. März 2002 (22.
April 2002)
Links zum Thema
kommentierte Linkliste
Stand, 26.04.2002
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