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Re: [FYI] Pauschale Vorratsspeicherung ist verfassungswidrig



Rigo,

On Wed, 5 Jun 2002, Rigo Wenning wrote:

> Wenn Du an einen konkreten Fall drankommst, dann kann das in DE
> sicherlich schnell bereinigt werden. Alles andere sind Mutmassungen ;)

> > Aber wenn das die Telekommunikationskonzerne, Kaufhof etc tun ist das in
> > Ordnung ?

"Kaufhof" war hier pars pro toto und die Nichtannahmeentscheidung des
amerikanischen Supreme Courts hab ich verlegt. Ist aber bekannt, wenn Dus
nicht gleich mit Google findest liegt das nur daran, dass Amerikaner
in solchen Datenschutzdingen eher gleichgueltig sind, meine, es war ein
Minigericht in Florida, dass es anders gesehen hatte, aber schnell
gestoppt wurde..

Und, wie eben als Grafitti zu lesen: Genua ist ueberall.

Wie wuerde man das denn verfassungsrechtlich packen, wenn Private
"ueberwachen" ? Schutzanspruch der Ueberwachten, mittelbare Drittwirkung?


H.


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