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[FYI] TR TKÜ



http://www.heise.de/newsticker/data/jk-12.07.02-004/

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Sicherer Abhören  

Eine Box zur sicheren Übergabe abgehörter Telekommunikationsdaten vom 
Netzbetreiber zu den deutschen Strafverfolgern stellte die 
Regulierungsbehörde für Telekommunkation und Post (RegTP) vor. Die 
Netzbetreiber müssen laut Telekommunikationsüberwachungsverordnung 
(TKÜV) ab dem 1. Januar kommenden Jahres eine Schnittstelle zur 
Echtzeit-Überwachung potenzieller Straftäter nachweisen. Das jetzt 
für die Betreiber von Sprachdiensten vorgestellte, auf IPSec 
basierende Kryptosystem der Firma Secunet bezeichnete Karl-Heinz Helf 
von der RegTP als letzten Baustein für die diskutierte Technische 
Richtlinie Telekommunikationsüberwachung (TR TKÜ) nach § 11 der TKÜV. 
Das System soll eine einfache Möglichkeit bieten, dass die 
Strafverfolger die laufenden Überwachungsdaten, die die Provider über 
ihre Zugangsknoten nach der TKÜV bereitstellen müssen, auch per 
öffentlichem Netz abrufen können, wobei sie nicht abgehört werden 
können und andererseits sicher authentifiziert werden.  

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