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Re: Stand der Dinge in Sachen Softwarepatente
- To: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Subject: Re: Stand der Dinge in Sachen Softwarepatente
- From: PILCH Hartmut <phm@a2e.de>
- Date: Mon, 22 Jul 2002 01:09:40 +0200 (CEST)
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Mein Text wahr fehlerhaft, hier eine Reinschrift:
> Man kann und soll in obigem Satz natürlich "genannte Gegenstaende oder
> Taetigkeiten" u.a. durch "Progamme für Datenverarbeitungsanlagen"
> ersetzen. Daraus folgt aber nicht, dass es einen Begriff namens
> "Programm für DV-Anlagen als solches" oder gar "Gegenstand oder
> Tätigkeit als solche(r)" gibt, nach dessen Definition man fragen
> könnte.
...
> Man bemerke übrigens auch, dass das EPÜ schreibt "für Gegenstände oder
> Tätigkeiten als solche Schutz begehren" und nicht "G.o.T. als solche
> beanspruchen". Das EPA und die EUK versuchen in letzter Zeit, Art
> 52(3) so zu interpretieren, als würde er nur bestimmte
> Anspruchsformulierungen verbieten. Das ist auch unzulässig, denn es
> steht nicht so dort, und es würde den ganzen Artikel 52 unterlaufen,
> in dem es ja um "Patentfähige Erfindungen" und nicht "Zulässige
> Ansprüche" geht.
--
Hartmut Pilch, FFII e.V. und Eurolinux-Allianz +49-89-12789608
Innovation vs Patentinflation http://swpat.ffii.org/
120000 Stimmen 400 Firmen gegen Logikpatente http://www.noepatents.org/
--
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