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Re: Programmiererethik, geistiges Eigentum und Swpat



Also hier machst Du gerade einen entscheidenden Schritt, denn die
Rolltreppe (oder CNC-Maschine) hat einen bestimmten technischen Zweck.
Das Computerprogramm braucht ausser dem Computer
(Informationsverarbeitung) keine weitere Peripherie um das gewünschte zu
bewirken. Es kann mit jeder Maschine laufen, die dieses Umfeld zur
Verfügung stellt. 

Der Unterschied ist also, dass die Rolltreppe andere Rolltreppenbauer
beeinträchtigt während das Software-Patent alle Nutzer von Computern
(die Allgemeinheit) beeinträchtigt, obwohl sie gar nichts spezifisches
in dem Sektor tun (z.B. Rolltreppen bauen). 

Während das Patentwesen (auch wegen der Investitionen) im Maschinenbau
akzeptiert ist, wird es dem Investionsschutz und dem Verhältnis zur
Wiederverwendbarkeit im Bereich Software nicht gerecht (Stichwort 20
Jahre)

Das führt dann zum Art. 14 - Argument: Das Patent-Wesen ist vom
(sinnvollen) Investitionsschutz zum reinen Eigentum (alle anderen
ausschliessen) verkommen. Das kann Auswirkungen auf die Innovation
haben, insbesondere im Zusammenhang mit Patenten auf Standards (siehe
W3C Patent Policy)

D.h. Das Patenrecht löst im Bereich Software keine Probleme, sondern es
kreiert Probleme. Allerdings wird bisher nicht akzeptiert, dass man
einfach 'mal ohne Zwang darüber nachdenken sollte, was das Patentrecht
sinnvolles im Bereich Software bewirken kann und wie eine solche
sinnvolle Regelung aussehen könnte. 

Die beteiligten (Geld-)Interessen sind zu hoch und es gibt einfach eine
Konfrontation, aber bisher keine überzeugenden und mediatisierten
Alternativen. (ausser PHM, der jedenfalls das Nachdenken gefördert hat,
aber keine konsensfähige Lösung bietet)

Den Vorschlag bei OpenSource die Verwender zu belasten halte ich für ein
herumdoktern an den Sympthomen ohne das wahre Problem anzugehen. Wir
wissen alle, was Software ist. Warum kann es dafür keine Spezialregeln
geben?

Gruss

Rigo

On Tue, Jul 23, 2002 at 07:56:30PM +0200, Axel H. Horns wrote:
> On 23 Jul 2002, at 17:36, Martin Uecker wrote:
> "Vorrichtung zum Steuern einer Rolltreppe, umfassend
> 
> a) eine Steuerungseinheit,
> 
> [...]
> 
> f) wobei die Steuerungseinheit eine CPU aufweist,
> 

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