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Re: Programmiererethik, geistiges Eigentum und Swpat



Sehr hübsch geschrieben.
Ich müsste demnächst mal von

	http://swpat.ffii.org/analyse/faq/romeo/

aus darauf verweisen.

> > >Beim EPÜ teile ich in der Tat die Auffassung der Beschwerdekammern
> > >nicht, dass der Energieumsatz einer CPU bei einer CII noch nicht
> > >fuer "Technizitaet" ausreichen soll. Das EPA begruendet das damit,
> > >dass bekannte Geschaeftsmethoden nicht durch "Portierung" auf
> > >einen Rechner patentfaehig werden duerfen. Im Ergebnis ist das
> > >richtig, aber ich vertrete doch sehr stark die Meinung, dass dies
> > >eine Frage der "Erfindungshoehe" und nicht der "Technizitaet" sein
> > >sollte.
> >
> > Versuchst Du jetzt zu argumentieren, daß Erfindungshöhe das
> > angemessenere, weil stärkere Argument sei, oder sagst Du, daß der
> > Energieverbrauch einer CPU bereits ausreiche, um einer Erfindung
> > Technizität zu verleihen?  Im Sinne von: "Patentiert wird das
> > Beheizen von Büro- und Serverräumen sowie der Erdadmosphäre
> > [technischer Effekt] durch Ausführen des folgenden Algorithmus
> > [folgt Internet-umsetzbares Geschäftsmodell] auf einer CPU?"
>
> Nach der Logik könnte man auch Musikstücke patentieren. Die
> Technizität folgt nämlich ganz einfach:
>
> Es sind nämlich ganz eindeutig musikinstrument-implementierte
> Erfindungen[1].
>
> Technischer Effekt ist die Schallerzeugung[2]. Es gibt zwar Leute, die
> behaupte, daß dies noch nicht für "Technizität" ausreichen würde, weil
> altes Liedgut nicht einfach durch eine instrumentelle Begleitung
> patentierbar werden dürfe. Das ist im Ergebnis auch richtig, aber man
> sollte hier lieber mit dem Begriff der Erfindungshöhe arbeiten.
>
> Es werden also nur Musikstücke patentiert, die eine gewisse Erfindungshöhe
> aufweisen[3]. Erfindungshöhe ist ja kein objektives Kriterum, sondern ein
> Werturteil[4]. Deshalb kann hier auch nichts schiefgehen.
>
> Was das genau man jetzt mit patentierten Musikstücken noch machen darf,
> scheint noch nicht ganz ausjudiziert zu sein, aber es ist ganz klar, daß
> Verbreitung auf auf eine Website oder in Liederbüchern wohl eine
> mittelbare Patentverletzung darstellt.
>
> Hier muß noch nachgedacht werden. Wichtig ist aber erstmal, daß
> klargestellt ist, daß musikinstrument-implementierte Erfindungen
> natürlich patentierbar sind. Das ist überall schon so, und muß nur noch
> harmonisiert[5] werden.
>
>
> SCNR,
> Martin
>
> [1] Es ist klar, daß per Gesetz "Musikstücke als solche" von der
>     Patentierung ausgeschlossen sind, aber daß kann sich ja
>     nicht auf Musikstücke beziehen, die zum Spiel auf einem
>     Musikinstrument gedacht sind, denn ein Musikstück plus
>     Musikinstrument ist ja kein "Musikstück als solches".
>
> [2] Das ist sogar noch besser als bei den Computerprogrammen, da
>     ist die Wärmeerzeugung ja nur einen unerwünschter Nebeneffekt.
>
> [3] Altes Liedgut hat natürlich noch keine wirklich hohe
>     Erfindungshöhe.
>
> [4] Werturteil == Willkür
>
> [5] harmonisieren == Aushebelung der Gewaltenteilung
>
>
>
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