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Re: Dänische Ratspäsidentschaft: "Wachstum, Wohlstand & Patente"



> das aushebelt.... Was macht man denn, wenn der im Falle des Kopierschutzes
> erforderliche Hinweis zu klein ausfaellt, der Kaeufer einen
> *vertraglichen* Anspruch auf Privatkopie hat ? Dann hat er auch ein Recht
> auf das Knacken des Kopierschutzes. Denn anders kommt er nicht zu seinem
> Recht. Oder ist das dann "digitaler Terrorismus", weil der Kopierschutz
> die ganze Branche schuetzt ?

Der Stoiber, dieser Raeuber, macht uns dann eine Regelung, wo in dem Fall
nur ein Rueckgaberecht rauskommt. Papier ist geduldig. Aber wo bliebe da
der Anreiz fuer CD Hersteller, sich ans Gesetz zu halten ? Auch in Bayern
gilt: Vertrag ist Vertrag und Kauf der Musik ist etwas ganz anderes als
Miete und Kauf von Plastik, das dann irgendwann mit dem Inhalt verrottet.

Also: wie gross soll der "deutliche Hinweis" sein ? 

Haengt auch davon ab, wie viele CD Hersteller bei dem Copyschutz
schliesslich mitmachen.


H.


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