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[FYI] Amtsgericht Neuss: Personalauweis ID als AVS nicht ausreichend



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Hallo Liste,

 siehe dazu auch https://www.ccc.de/updates/2002/personalID

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Verbreitung pornographischer Schriften

Jugendschutz vor Geschäftsinteresse

Das Urteil zeichnete sich schon frühzeitig während der Hauptverhandlung am
Neusser Amtsgericht ab. Der Angeklagte Hans-Peter F., dessen Firma "Tele-
Call" auch in Kaarst ansässig war, wurde wegen der Verbreitung pornogra-
phischer Schriften verurteilt. Das Gericht folgte dabei der Argumentation der
Staatsanwaltschaft, nach der Anbieter von einschlägigen Internetseiten einen
hinreichenden Schutz für Kinder und Jugendliche bieten müssen.

Mit der einfachen Eingabe einer Personalausweisnummer sei den Anforderungen
des Jugendschutzes aber nicht Rechnung getragen. [..]
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Quelle und Volltext:
<http://www.ngz-online.de/druckversion.phtml?url=/ngz/news/kaarst/2002-0820/jugendschutz.html>



MfG
 Olaf, ./fx3

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