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Re: [FYI] Amtsgericht Neuss: Personalauweis ID als AVS nicht ausreichend



On Thu, Aug 22, 2002 at 03:09:18PM +0200, Joerg-Olaf Schaefers wrote:
> Verbreitung pornographischer Schriften
[....]
> Mit der einfachen Eingabe einer Personalausweisnummer sei den Anforderungen
> des Jugendschutzes aber nicht Rechnung getragen. [..]
> - --snip--
> 
> Quelle und Volltext:
> <http://www.ngz-online.de/druckversion.phtml?url=/ngz/news/kaarst/2002-0820/jugendschutz.html>

Wobei sich damit aber dann auch die Frage stellt, inwieweit die uebliche
Praxis des Altersnachweises in Form einer gefaxten oder per Post geschickten
Ausweiskopie ueberhaupt rechtssicher ist - beweist eine solche Kopie doch
lediglich die Existenz dieses Ausweises, nicht aber, dass der Einsender
einer solchen Kopie derjenige ist, der er mit diesem Ausweis zu sein
vorgibt. Auch eine schriftliche (nicht e-mail)  Rueckantwort mit Zugangs-
daten muss noch lange nicht beim Ausweisbesitzer landen.

Und mit Photoshop o.ae. sollte es auch moeglich sein, sich eine fuer den
Zweck ausreichende Kopie irgendeines Ausweises geeignet zusammenzustellen - 
Buchstaben und Ziffern sollten genug zu finden sein. Ist zwar Urkunden-
faelschung, aber die Chance ist gross, dass die Taeter auch noch nicht
strafmuendig oder voll straffaehig sind - echte Erwachsene brauchen
solchen Buhei hingegen nicht.

Holger

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