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heise online: Erneute Warnung von T-Online an Tauschboersen-Nutzer



Erneute Warnung von T-Online an Tauschbörsen-Nutzer

Die deutsche Landesgruppe der International Federation of the Phonographic
Industry (IFPI[1]) durchforstet zurzeit automatisiert P2P-Tauschbörsen auf
Urheberrechtsverstöße hin. Zum Umfang der Ermittlungen will die
Organisation keine Angaben machen. "Ja, wir haben eine eigene Abteilung,
die Rechtsverstöße in Tauschbörsen sucht", bestätigte IFPI-Sprecher
Hartmut
Spiesecke.	

 Eine unbekannte Anzahl von T-Online-Kunden bekam jüngst eine E-Mail
zugeschickt, in der die Nutzer von ihrem Provider ermahnt wurden, keine
urheberrechtlich geschützte Dateien zum Download anzubieten. Wörtlich hieß
es: "Durch einen/mehrere Hinweise ist die T-Online International AG darauf
aufmerksam geworden, dass Sie möglicherweise gegen Urheberrecht verstoßen
haben könnten." Nach vielen weiteren Konjunktiv-Formulierungen folgt der
Hinweis, dass, "sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht,
dass die vom Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfe der Richtigkeit
entsprechen, auch wir entsprechend unseren AGB Maßnahmen ergreifen
könnten".

Im weiteren Briefwechsel eines Lesers von heise online mit T-Online wurde
dann deutlich, dass es sich beim Beschwerdeführer um die IFPI handelt. Der
Leser versicherte T-Online, noch nie über Tauschbörsen gehandelt zu haben
und fragte nach, woher T-Online die Informationen erhielt. Einem
Mitarbeiter des T-Online-Abuse-Teams platzte im weiteren Mail-Austausch
offensichtlich der Kragen: "Welchen Grund hätte denn die IFPI,
ausgerechnet
Sie zu denunzieren? (...) Bis zum heutigen Tage waren die Daten, die wir
von der IFPI bekommen haben, immer korrekt." Es sei die Pflicht von
T-Online, einer solchen Beschwerde nachzugehen.

Offenbar steht T-Online also schon längere Zeit mit der IFPI in Kontakt.
IFPI-Sprecher Spieseke wollte keine Angaben darüber machen, in welchem
Umfang ermittelte IP-Adressen an Provider weitergegeben werden. Man weise
verschiedene Provider lediglich darauf hin, dass ihre Nutzer
offensichtlich
Straftaten begehen. Dieses Vorgehen bezeichnete er als
"Abschreckungsmaßnahme". Könne die Idendität eines Nutzers eigenhändig
ermittelt werden, so bekäme dieser eine Abmahnung zugeschickt. Warum die
IFPI nicht den denkbaren und üblicheren Weg über die Erstattung einer
Anzeige gegen die entsprechenden Nutzer geht, wollte Spieseke nicht
preisgeben. Noch immer existieren unseres Wissens nach in Deutschland
keine
aussagekräftigen Urteile gegen Tauschbörsennutzer, die urheberrechtlich
geschützte Songs oder Filme zum Download anbieten. (hob[2]/c't)

URL dieses Artikels:
 http://www.heise.de/newsticker/data/hob-23.08.02-001/

Links in diesem Artikel:
 [1] http://www.ifpi.de/
 [2] mailto:hob@ct.heise.de

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