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RE: Heise: Bundesregierung foerdert und verletzt Logikpatente



Ein paar Errata und Zusaetze:

> Das Kriterium der "industriellen Anwendbarkeit" hat einmal
> in etwa das bedeutet, was ich hier zu formulieren versucht habe.
> Eignung Serienfertigung ergibt sich schon aus der

Die Eignung fuer die Serienfertigung

> Beherrschbarkeit der Naturkraefte.  Die Kriterien
> "Industrialitaet" und "Technizitaet" liegen nahe beieinander,
> nehmen aber in der rechtlichen Systematik eine unterschiedliche
> Stelle ein.

Erklaerung: wenn eine Problemloesung beherrschbare Naturkraefte
beinhaltet, ist sie wiederholbar und somit fuer Serienfertigung
geeignet.

> > ist aber nun mit dem famosen ffii-Vorschlag, wenn die
> > erfindungsgemaesse Verbesserung des Mobiltelefones dadurch
> > implementiert ist, indem in der Firmware etwas anders gemacht wird als
> > vorher?
>
> Der scheitert nicht an der gewerblichen Anwendbarkeit (application
> industrielle, Bestimmtheit fuer Serienfertigung materieller Gueter).

Bestimmtheit fuer ==> Ausrichtung auf
Die Anspruchsgegenstaende


	1. System und Methode zur Herstellung eines Mobiltelefons, dadurch
         gekennzeichnet, dass die neuartige Rechenregel XY einprogrammiert
         wird

	2. Mobiltelefone, die durch das Verfahren in Anspruch 1
         hergestellt wurden

beschreibt keine technischen Erfindungen aber immerhin Gegenstaende
mit industriellem Charakter.  Die industrielle Anwendbarkeit ist
ein Kriterium, welches weniger mit der Frage zu tun hat, worin die
Leistung liegt sondern mehr damit, welches Problem geloest werden
soll.

> Ich muss zusammen mit Jim Warren von Autodesk gegen solche irrefuehrende
> Woerter protestieren, s.
>
> 	http://swpat.ffii.org/archive/zitate/autodesk#94

 	http://swpat.ffii.org/archive/zitate/#autodesk94

Warren erklaert, warum Neusprech wie "xxx-implementierte Erfindungen" fuer
jeden ehrlichen Programmierer oder Techniker empoerend ist.

> > Auch gibt es ja den Ambivalenzbereich und die
> > computer-implementierbaren Erfindungen, bei denen schon die blosse
> > Existenzmoeglichkeit eines Computerprogrammes (als "Werk")
> > ueberhaupt nicht im Patentanspruch ablesbar ist.
>
> Dann sollte man den Patentanspruch gefaelligst so formulieren, dass ein
> Computerprogramm nicht abgedeckt ist.  Das ist moeglich.
>
> Die Argumentation von PA Horns ist Ergebnis einer ganzen Serie von
> Fehlschluessen:
>
>   1 Ansprueche dienen der Rechtssicherheit ==> Rueckzug von
>     der bezeichneten Sache auf den Bezeichner, Regeln nur noch
>     innerhalb sprachlicher Sekundaerkonstrukte
>   2 Regulierung der Anspruchssprache erleichtert Arbeit des
>     Programmierers ==> Einengung der Moeglichkeiten der Anspruchssprache,

Programmierers ==> Patentpruefers

>     Zulassung unklarer Konstrukte, Wegnahme von Unterscheidungen
>   ==> Programme, schlechtergesagt "computer-implementierte Erfindungen",
>       liegen im Ambivalenzbereich.

-- 
Hartmut Pilch, FFII e.V. und Eurolinux-Allianz            +49-89-12789608
Innovation vs Patentinflation                       http://swpat.ffii.org/
120000 Stimmen 400 Firmen gegen Logikpatente    http://www.noepatents.org/


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