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Aufsatz: Art. 14 GG und "geistiges Eigentum"



Vielleicht interessiert es ja den einen oder anderen hier:

In der JurPC ist jetzt ein von mir verfaßter juristischer Fachaufsatz
mit dem Titel "Art. 14 GG und das 'geistige Eigentum'" erschienen.
<http://www.jurpc.de/aufsatz/20020225.htm>

Darin werden die Fragen

- Folgt aus der Eigentumsfreiheit des Art. 14 GG eine staatliche
Schutzpflicht für das "geistige Eigentum"?

- Spricht Art. 14 GG tatsächlich für eine enge Auslegung der
gesetzlichen Schranken des Urheberrechts?

in grundrechtsdogmatischer Hinsicht untersucht (und schließlich mit
"nein" beantwortet).

Hauke

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