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Re: Versicherungsdaten



Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de> writes:

> Ich hab da aber nicht an Datenschutzrecht speziell gedacht sondern nur
> ans Strafrecht.

Die bisherige Diskussion dreht sich ja vorwiegend auch um die Frage, was
der "Täter" getan hat und mit welchen Konsequenzen er zu rechnen hat und
welche Maßstäbe für den Schutz der Daten hätten zugrunde gelegt werden
müssen.

Ich frage mich allerdings, wer hier eigentlich *Täter* und *Opfer* ist:
In der Vergangenheit war der "Datendieb" ja immer Täter; die Person,
der Daten abhanden kamen, wurde als Opfer gesehen. Dies galt
allerdings regelmässig nur, wenn der Zugriff auf die Daten elektronisch
erfolgte.

Wenn - wie in der Vergangenheit ja auch schon geschehen - irgendwelche
Unternehmen ihre papiernen Daten nicht ordentlich verwahrten oder
entsorgten und so z.B. sensible Daten in irgendwelchen Altpapier-
containern zum Vorschein kamen, wurde meines Wissens nie der Finder der
Daten als Täter dargestellt, sondern der Verantwortliche des
Unternehmens, der ganz offensichtlich seine Sorgfaltspflicht grob
verletzte. Eine Diskussion darüber, ob der Finder z.B. überhaupt in den
Altpapiercontainer hätte hineinsehen dürfen, fand meines Wissens nicht
statt.

Warum wird hier auf einmal eine Umkehr von Täter- und Opferrolle
vorgenommen?

Aufgrund der bisherigen Kenntnisse entsteht doch eher der Eindruck, daß
das vermeintliche Opfer (HUK24) einen äußerst schlampigen Umgang mit
personenbezogenen Daten geübt hat. Wären diese Daten in Papierform
leicht zugänglich irgendwo aufgetaucht, würde das Geschrei in der
Öffentlichkeit wohl größer sein und der Vorstand des Unternehmens müsste
sich zu Recht die Frage gefallen lassen, ob er seinen gesetzlichen
Sorgfaltspflichten genügend nachkommt.

Da stelle ich mir als Nichtjurist schon die Frage, inwieweit dann straf-
oder zivilrechtliche Ansprüche ggü. den Verantwortlichen des
schlampenden Unternehmens entstehen könnten. Beim Papierfund wäre das
für die meisten wohl eindeutiger als in dem jetzt vorliegenden Fall.

Martin



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