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[FYI] BPatGE: Gezeitenwechsel im DE-Patentrecht



http://www.heise.de/newsticker/data/psz-28.12.02-001/

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Gericht: Tippfehlersuchprogramm ist keine patentierbare Erfindung  

Laut einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des 
Bundespatentgerichts (BPatG) stellt ein computerimplementiertes 
Programm, das Vertipper in Wörtern aufgrund wahrscheinlicher oder 
typischer menschlicher Eingabefehler (etwa Buchstabendreher) 
ausfindig macht, für sich gesehen noch keine patentierbare Erfindung 
dar.  

Das höchste zuständige Gericht hatte als Abschluss eines rund 
dreieinhalb Jahre andauernden Prozesses (Aktenzeichen 17 W [pat] 
69/98) über die Rechtsbeschwerde eines Antragstellers gegen die 
teilweise Ablehnung von ihm behaupteter Patentschutzansprüche zu 
entscheiden. Eine patentierbare Erfindung muss nach geltendem 
deutschem Recht eine Leistung auf technischem Gebiet darstellen. Wenn 
ein Programm, das auf einem Computersystem eingesetzt wird, in einem 
Text fehlerhafte Zeichenketten ausfindig macht und zu diesem Zweck 
wahrscheinliche oder typische menschliche, nicht etwa technisch 
bedingte Fehler als Regeln zugrunde legt, lasse sich darin keine 
solche Leistung erkennen – so sinngemäß die Richter.  

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