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heise online: Freispruch fuer Telepolis-Forenteilnehmer Holger Voss



Freispruch für Telepolis-Forenteilnehmer Holger Voss


 In der Verhandlung[1] um einen Meinungsbeitrag[2] im Forum von Teleplis
vor dem Amtsgericht Münster wurde der Angeklagte Holger Voss von dem
Vorwurf freigesprochen, er habe zumindest billigend in Kauf genommen,
dass
unbefangene Leser seine Äußerungen als Zustimmung zu Terroranschlägen
interpretieren. Wie die Richterin Schach zum Freispruch ergänzend
ausführte, bleibt offen, was ein "unbefangener Beobachter" im Internet
in
einem Forum wie Telepolis sein kann. Die mit dem Fall zusammen hängende
Frage der angeblich unzulässigen Speicherung von IP-Verbiundungsdaten
durch
den Provider T-Online wurde nicht erörtert. 

 Holger Voss und sein Rechtsanwalt Kai Lemke zeigten sich mit dem
Ausgang
des Verfahrens zufrieden. Anwalt Lemke bemängelte gegenüber heise
online,
dass gesunder Menschenverstand hätte erkennen müssen, dass Anklage wie
Verfahren deplatziert seien. So aber musste die mit erheblichem Aufwand
arbeitende Ermittlungsbehörde tätig werden.

 Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Münster wollten etwa 60 Zuhörern
verfolgen, von denen die Mehrheit nicht in den kleinen Sitzungssaal
passte.
Nach einem halbstündigen engagierten Plädoyer des Angeklagten Holger
Voss
musste Staatsanwalt Krämer als Vertreter der Anklage Einsicht in die
Akten
nehmen und studierte diese mehrere Minuten ausführlich. Ihm ging es
dabei
um die distanzierende Forumlierung von Voss, dass Leser, die Sarkasmus
finden würden, diesen gerne behalten dürften. Die entsprechende Passage
fehlte offensichtlich in den Handakten der Staatsanwaltschaft, die daher
sanfte Kritik an der Vorarbeit der Ermittlungsbehörden übte.

 In seinem Schlussplädoyer schloss sich Staatsanwalt Krämer der
Forderung
der Verteidigung nach einem Freispruch an. Krämer betonte, dass es
vielleicht nachvollziehbar sei, dass ein unbefangener Leser die
Billigung
einer Straftat aus dem Text herauslesen könnte. Doch sei es nicht
wahrscheinlich, dass es in einer solchen Debatte unbefangene Leser geben
würde, die nur einen einzigen Beitrag läsen.

 Zur Vorgeschichte des Prozesses um den Beitrag im Telepolis-Forum und
zum
rechtlichen Hintergrund von öffentlichen Diskussionsforen siehe auch: 
Forumsteilnehmer muss sich vor Gericht verantworten[3] Engine of
Justice[4]
-- Vom Telepolis-Forum schnurstracks in die Hauptverhandlung "Who is to
flame"[5] -- Von Meinungsfreiheit, virtuellem Hausrecht und
Staatsanwälten:
Rechtliche Aspekte von Online-Foren (Detlef Borchers) / (jk[6]/c't)

URL dieses Artikels:
 http://www.heise.de/newsticker/data/jk-08.01.03-001/

Links in diesem Artikel:
 [1] http://www.heise.de/newsticker/data/anw-05.01.03-002/
 [2]
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=1916234&forum_id=30631
 [3] http://www.heise.de/newsticker/data/anw-05.01.03-002/
 [4] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/13907/1.html
 [5] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/on/13916/1.html
 [6] mailto:jk@ct.heise.de

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