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heise online: Zoll bietet indizierte DVD an



Diese Meldung aus dem heise online-Newsticker wurde Ihnen
von "Joerg-Olaf Schaefers <listen@fx3.de>" gesandt.
Wir weisen darauf hin, dass die Absenderangabe nicht verifiziert
ist. Sollten Sie Zweifel an der Authentizität des Absenders haben,
ignorieren Sie diese E-Mail bitte.
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Zoll bietet indizierte DVD an



 Wer aus dem Ausland eine DVD oder eine VHS-Kassette bestellt, muss
vorsichtig sein: Filme, die in Deutschland indiziert wurden, dürfen nicht
importiert werden. So steht in § 4 Absatz 3 des Gesetz über die Verbreitung
jugendgefährdender Schriften (GjS) deutlich: "Eine Schrift, deren Aufnahme
in die Liste bekanntgemacht ist, darf nicht im Wege des Versandhandels in
den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes eingeführt werden". Wer sich
dennoch entsprechendes Material aus einem Nicht-EU-Land bestellt, muss
damit rechnen, dass es vom deutschen Zoll einbehalten wird, der zudem in
der Regel ein Strafverfahren in Gang setzt. 

 Vor diesem Hintergrund mochte ein Nutzer des DVD-Centers[1] seinen Augen
nicht trauen, als er sich jetzt auf den Seiten des Zolls umschaute. In der
– vom Bundesamt für Finanzen betriebenen – Zoll-Auktion[2], nach eigenen
Angaben der Behörde ein "öffentlich zugängliche Online-Auktionshaus, über
das die Verwertungsstellen des Zolls sichergestellte und gepfändete Waren
sowie ausgesonderte Gegenstände der Verwaltung zum Verkauf anbieten",
findet sich derzeit nämlich ein delikates Angebot: Hier bietet der Zoll
selbst in einer von ihm durchgeführten Online-Auktion die Filme "Scream -
Schrei!" in einer ungekürzten Fassung und Scream 2 im Director's Cut auf
DVD an[3]. Scream wurde jedoch bereits Ende 1998 in die Liste
jugendgefährdender Schriften eingetragen, seine Indizierung ist bei
Videofans daher gemeinhin bekannt. Anders als der gewöhnliche Videofan hat
die Behörde zudem ja vermutlich auch Zugriff auf das amtliches
Mitteilungsblatt der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften. Und
die Behörde dürfte auch wissen, dass die im GjS aufgeführten
Verbreitungsverbote[4] für indizierte Schriften auch ein solches
Online-Angebot verbietet. Wie bei der Einfuhr greifen somit auch hier die
Strafvorschriften des § 21 GjS.

 Damit nicht genug: In dem Angebotstext führt der Zoll weiterhin aus, dass
ein Versand der Filme gegen "1,25 € Verpackungskosten + 5,50 €
Postgebühren" möglich sei. Dabei heißt es in § 7 des Jugendschutzgesetztes
ausdrücklich, das Bildträger, die von der obersten Landesbehörde mit "Nicht
freigegeben unter achtzehn Jahren" gekennzeichnet worden sind, nicht im
Versandhandel angeboten oder überlassen werden würden. Die FSK-Freigabe
beider Filme ist dem Zoll offenbar durchaus bewusst: Im Angebotstext heißt
es "freigegeben ab 18 Jahren; Altersnachweis erforderlich". Ein
Altersnachweis reicht nach wohl herrschender Meinung allerdings gerade
nicht aus. Somit würde der Zoll wiederum gegen das Jugendschutzgesetz
verstoßen. (nij/c't[5]) (mw[6]/c't)

URL dieses Artikels:
 http://www.heise.de/newsticker/data/mw-08.02.03-000/

Links in diesem Artikel:
 [1] http://www.dvd-center.de
 [2] http://www.auktion.zoll-d.de/
 [3] http://www.zoll-auktion.de/ea/auction.pl?category=f14_sonstiges_sonstiges&item=1045641007
 [4] http://www.netlaw.de/gesetze/gjs.htm
 [5] mailto:nij@ct.heise.de
 [6] mailto:mw@ct.heise.de

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