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Re: Wer rechnen kann, der rechnet wie die GEMA



> (2) Konkrete Schadensberechnung, was tatsaechlich nicht verkauft werden
> konnte, das muesste die Industrie im Einzelnen nachweisen, vgl. auch
> SONY (Supreme Court), wo sie das im Wesentlichen nicht konnte.


Im Wesentlichen. Irgendwelche Kleckerbetraege, was der Geraeteabgabe
entspricht, um mehr geht es doch sowieso nicht.

Und insoweit ist das mit den kopiergeschuetzten CDs, die man durch durch
die Art und Weise der Umsetzung der DRM Richtlinie durch die 
Bundesregierung bald nicht mehr privat kopieren darf, soweit das
ueberhaupt geht, so aehnlich wie Buessow. Der Ertrag, mag es um 2 oder 1
Mio Seiten gehen, steht in keinem Verhaeltnis zum regulatorischen Aufwand.


H.  


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