[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

heise online: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren zu Domain-Sperre im DNS ein



Diese Meldung aus dem heise online-Newsticker wurde Ihnen
von "Joerg-Olaf Schaefers <listen@fx3.de>" gesandt.
Wir weisen darauf hin, dass die Absenderangabe nicht verifiziert
ist. Sollten Sie Zweifel an der Authentizität des Absenders haben,
ignorieren Sie diese E-Mail bitte.
--------------------------------------------------------------------
Update .. 
--------------------------------------------------------------------
Staatsanwaltschaft stellt Verfahren zu Domain-Sperre im DNS ein



 Der niederländische Anbieter der Gewaltszenen-Site ogrish.com darf mit
seiner Domain ins Ausland umziehen; die Sperre im DNS wird aufgehoben. Das
bestätigte heute auf Anfrage von heise online die zuständige
Staatsanwältin. Joker.com[1]-Chef Siegfried Langenbach sagte, er habe dem
Umzug der Domain bereits zugestimmt. Das Strafverfahren nach Paragraph 131
StGB wird damit gegenstandslos. "Es wird eingestellt", sagte die
Staatsanwältin. 

 Regelrecht überrollt von Anfragen sah sich die Düsseldorfer Staatsanwältin
nach Bekanntwerden des Falles[2], den das bayrische Landeskriminalamt ins
Rollen gebracht hatte. Inwieweit Domainregistrare, die weder mit dem Inhalt
noch mit dem Zugang zu den Seiten in Verbindung gebracht werden können,
überhaupt zu solchen Sperren verpflichtet werden können, soll nun erst
einmal abgeklärt werden. Im Falle der ogrish-Domain habe die schriftlich
mitgeteilte Aufforderung zur "Abschaltung der Domain" keine Anordnung und
keinen Eingriff dargestellt, betonte die Staatsanwältin. Auf keinen Fall
sei Langenbach "Beschuldigter" gewesen. Vielmehr sei es eine freundliche
Aufforderung gewesen, aus der Langenbach seine Konsequenzen gezogen habe.
Ob man auch künftig dem Umzug der Domains zu einem ausländischen Registrar
zustimmen werde, wie es die Staatsanwaltschaft heute getan hat, werde man
ebenfalls überprüfen.

 Bei Joker ist erst einmal froh, das Problem vom Hals zu haben. Die
Boykottaufrufe aus den USA, mit denen der Hoster prohoster.com auftrat,
quittiert Langebach mit dem Hinweis auf die Abschaltung der Satire-Seite
voteauction.com während des Präsidentschaftswahlkampfs in den USA. Auch
heute flatterte Joker ein Anwaltsbrief aus den USA ins Haus, in dem
verlangt wird, eine umstrittene Domain einem US-Gericht zu übergeben.
Tatsache bleibt allerdings, dass der erste Verfassungszusatz in den USA
viele hierzulande illegale Inhalte schützt. Ob im Fall von ogrish.com als
nächste die Zugangsprovider die Inhalte ausfiltern müssen, wird man nach
Abschluss der gerichtlichen Verfahren wegen der Sperrverfügungen[3] der
Düsseldorfer Bezirksregierung wissen. (Monika Ermert) / (jk[4]/c't)

URL dieses Artikels:
 http://www.heise.de/newsticker/data/jk-13.02.03-007/

Links in diesem Artikel:
 [1] https://joker.com/index.joker?mode=home
 [2] http://www.heise.de/newsticker/data/anw-12.02.03-001/
 [3] http://www.heise.de/newsticker/data/anw-11.02.03-003/
 [4] mailto:jk@ct.heise.de

--------------------------------------------------------------------
Copyright 2003 by Heise Zeitschriften Verlag

-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de