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Re: Bluffende Staatsanwaltschaft



> > Bluffen duerfen die Staatsanwaelte sicher nicht. Und ob sie das hier
> > getan haben, koennte doch jedenfalls zum Gegenstand eines
> > Ermittlungsverfahrens werden. Die Staatsanwaltschaft gegen sich selbst.
> > Auch wenn letztlich nichts rauskommt, reizvoll waers schon. Und kuehlt
> > vielleicht das Duesseldorfer Muetchen.
> 
> na dann mach doch -- juristisch kennst Du Dich ja zumindest besser aus

Das Du keinen Bock mehr auf Klagen hast, kann ich verstehen.
Hatte aber auch nicht speziell an Dich gedacht. 
Aber irgendwer, der sich mit den Details besser auskennt, wer was wie etc,
koennte es ja mal probieren, jedenfalls einen Vorgang verursachen.
Noetigung nach Para 240 StGB setzt keinen Strafantrag voraus und auch der
Versuch ist strafbar.

Mir ist die Sache so egal wie "Moerder zersaegen ihr Opfer im Internet".
Ich finds nur witzig, wie hier Geschmacklosigkeiten, wenn es welche waren, 
zum Anlass fuer den Jugendschutz genommen werden. Kinderkram auf beiden 
Seiten. Und die Verfahrensfrage eben. Im ach so "freiheitlichen NRW"....

Man koennte ja auch mal informell, man muss ja nicht foermlich werden..,
nachfragen, ob die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, die Sache von sich
aus zu verfolgen. Noetigung ist ja an sich kein Kavaliersdelikt.

Und wenn hier schon so viele Briefe wegen der Sperren geschrieben werden..



H.










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