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Re: [FYI] [OT] Mackenroth (DRB): "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können ..."
Hallo Liste,
Sunday, February 23, 2003, 12:14:12 AM, Aleks A wrote:
..
> Sagt Mal, verstösst der Kerl damit nicht gegen mehrere deutsche und
> internationale Gesetze, von völkerrechtlich [..]
Grundsaetzlich schon, Frage ist halt (Ist sie es hier wirklich?),
ob und in welcher Form "Gewalt" zulaessig sein kann, um ein ande-
res (hoeheres) Rechtsgut zu retten [1], konkret das Leben des ent-
fuehrten Kindes.
Zurück ins Mittelalter?
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/14225/1.html
"Folter scheint wieder salonfähig zu werden"
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,237009,00.html
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterbund-Chef
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,237062,00.html
Psychoterror mit "zwei großen Negern"
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,237100,00.html
Frankfurter Polizei-Skandal - Der Folterer stand schon bereit
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,237333,00.html
Besonders hübsch:
Fall Jakob: Koch äußert Verständnis für Gewaltandrohung
http://www.heute.t-online.de/ZDFde/druckansicht/0,1986,2035129,00.html
MfG
Olaf
[1] Ein evtl. hier unpassend scheinender Vergleich sind die Schran-
kenbestimmungen fuer Artikel 5 des Grundgesetzes, mit denen zum
Beispiel die Meinungs(aeuesserungs-)freiheit eingeschraenkt wer-
den kann ..
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"Wir müssen gewinnen, alles andere ist primär."
-- Hans Krankl
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