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Re: [FYI] [OT] Mackenroth (DRB): "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können ..."



Hallo Liste,

Sunday, February 23, 2003, 12:14:12 AM, Aleks A wrote:

..

> Sagt Mal, verstösst der Kerl damit nicht gegen mehrere deutsche und
> internationale Gesetze, von völkerrechtlich [..]

Grundsaetzlich schon, Frage ist halt (Ist sie es hier wirklich?),
ob und in welcher Form "Gewalt" zulaessig sein kann, um ein ande-
res (hoeheres) Rechtsgut zu retten [1], konkret das Leben des ent-
fuehrten Kindes.


Zurück ins Mittelalter?
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/14225/1.html


"Folter scheint wieder salonfähig zu werden"
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,237009,00.html

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterbund-Chef
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,237062,00.html

Psychoterror mit "zwei großen Negern"
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,237100,00.html

Frankfurter Polizei-Skandal - Der Folterer stand schon bereit
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,237333,00.html


Besonders hübsch:

Fall Jakob: Koch äußert Verständnis für Gewaltandrohung
http://www.heute.t-online.de/ZDFde/druckansicht/0,1986,2035129,00.html



MfG
 Olaf
 

[1] Ein evtl. hier unpassend scheinender Vergleich sind die Schran-
    kenbestimmungen fuer Artikel 5 des Grundgesetzes, mit denen zum
    Beispiel die Meinungs(aeuesserungs-)freiheit eingeschraenkt wer-
    den kann ..

    
-- 
"Wir müssen gewinnen, alles andere ist primär."
 -- Hans Krankl



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