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Nochmal Folterei



Wir sind ja noch nicht Israel oder Cuba aka USA, aber was ich eigentlich
am erstaunlichsten fand, war die Behauptung, Pawlik etc, Private duerften
foltern. Das wurde ueberwiegend allgemein angenommen. Die Gesellschaft
fuer Menschenrechte behauptete sogar, wie der FFM Oberpolizist, die
Folterei sei in dem bekannten Fall geradezu geboten gewesen. (Uebrigens
gibts jetzt auch einen Folterfall in Saarbruecken, angeblich oder
nicht.) Wahrscheinlich das Menschenrecht auf Sicherheit..im Prinzip sicher
richtig, aber so?

Jetzt gibts ja die beliebte Anffassung, die Notrechte waere nur gegeben,
wenn obrigkeitliche Hilfe nicht zu erreichen ist, weil gerade kein
Polizist da ist. Danach gibt es fuer Private zwar andere
"Ermaechtigungsgrundlagen", Rechtfertigungsgruende, als fuer
Polizisten. Diese anderen Rechtfertigungsgruende koennen aber nicht weiter
gehen als was der Polizei erlaubt ist. Gilt das ploetzlich nicht mehr?

Was Notwehr angeht, denke ich (Mindermeinung), das darf man immer, aber an
sich? Abgesehen davon, dass die Notwehrargumentation im Folterfall sehr
zweifelhaft ist, da brauchts schon so was Windiges wie Notwehr gegen
Unterlassen...

Zu kompliziert?

Finde ja unveraendert, dass Schoenbohm eine interessante Diskussion
angefacht hat, da kommt dann mal raus, was die Leute wirklich denken.

Vielleicht sagt ja unser Bundespraesident auch mal dazu etwas. Oder ist
das keine grundsaetzliche Frage?


H.
 




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