[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Das BVerfG baut vor



> > D.h. auch die Sperrverfügung Büssows ist eine öffentliche Anordnung an
> > privatrechtliche Provider. Der Endnutzer dieser Dienstleistung kann sich
> > also mittels Verfassungsbeschwerde gegen die Massnahmen wehren. Das
> > sollte in DAVID besprochen werden, denn es gäbe insoweit keinen eigenen
> > verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg und keine Fristen:

Jetzt allerdings sollte man auch den Weg zum VG beschreiten. Denn wenn ein
Verwaltungsakt in jemandens Grundrechte eingreift, dann ist dieser Jemand
doch ganz eindeutig vom VA betroffen und kann also klagen. Selbst wenn man
dem verwaltungsgerichtlichen Weg schlechte Chancen einräumt, sollte man seine
Chancen vor dem BVerfG doch nicht dadurch mindern, dass man den Leuten in roten
Roben Gelegenheit gibt, die Nichterschöpfung des Rechtsweges zu bemängeln.
 
> Da bleibt natürlich noch die Frage der Finanzierung etc. bestehen,
> überhasten sollte man da auf keinen Fall etwas ;-)
 
Sooooo teuer ist ein Prozess in einer nicht vermögensrechtlichen Angelegenheit
nun auch wieder nicht. Im Bedarfsfall Spenden dafür zu sammeln, schadet freilich
nicht.
 
Im Bedarfsfall zahlungsbereit,

Mark Obrembalski--
Diese Email wurde mit mail@box.de versendet.
http://www.box.de

--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de