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Re: [FYI] Neues Jugendschutzgesetz: Bald keine Linux-Spiele mehr?



Joerg-Olaf Schaefers <listen@fx3.de> writes:

> --snip-- http://www.artikel5.de/gesetze/juschg.html#p1
>
>  (4) Versandhandel im Sinne dieses Gesetzes ist jedes entgeltliche
>  Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch
>  Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt
>  zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder
>  sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder
>  und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird.
>
> --snip--

> --snip--
>                                 § 12
>                  Bildträger mit Filmen oder Spielen
>
>  (3) Bildträger, die nicht oder mit "Keine Jugendfreigabe" nach § 14
>  Abs. 2 von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der
>  freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs.
>  6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen
>
>  ..
>  2. nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken
>  oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen,
>  oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.
>
> --snip--

Damit ist aber das Beschlagnahmen durch den Zoll nicht mehr möglich,
denn selbst wenn in dem Paket kein Nachweis über die Alterskontrolle
zu finden ist, kann der Verkäufer sie durchgeführt haben.

Oder sehe ich das falsch?

--
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