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heise online: Weitere Verschaerfung des Gesetzes zumJugendmedienschutz gefordert



Weitere Verschärfung des Gesetzes zum Jugendmedienschutz gefordert



 Das am 1. April in Kraft tretende Jugendschutzgesetz[1] schließt nach
Ansicht von Baden-Württembergs Sozialminister Friedhelm Repnik (CDU) große
Lücken bei den Neuen Medien. Die Verschärfungen würden jedoch nicht in
allen Bereichen konsequent genug geregelt. Repnik forderte in einem
dpa-Gespräch, neben dem Verkauf auch den Verleih und den Vertrieb
jugendgefährdender Computerspiele und Videofilme zu verbieten. "Wir werden
notfalls rasch darauf drängen, das Gesetz nachzubessern." 

 Nach dem neuen Gesetz müssen nun auch Computerspiele wie bislang Kino- und
Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein -- in der Branche
wurden dabei bereits Befürchtungen laut, für kleinere ausländische Firmen
oder für kleinere Hersteller, die alternative Betriebssysteme wie Linux
unterstützten, lohnte sich dadurch ein Bedienen des deutschen Markts gar
nicht mehr. Alle neuen Medien, auch Internet-Seiten, können zudem künftig
auf den Index gesetzt werden und damit Sperrungsverfügungen unterliegen.
Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer
jugendgefährdende Medien. Auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle
sind Bücher, Videos, CDs, CD-ROMs und DVDs, die den Krieg verherrlichen,
verboten.

 Nach Ansicht Repniks wurde in der Vergangenheit oft unterschätzt, dass
neben Rundfunk, Fernsehen und Film das Internet und Computerspiele einen
wachsenden Einfluss auf Kinder und Jugendliche ausüben. Allein über das von
den Ländern eingerichtete jugendschutz.net[2] würden jährlich mehr als
2.500 Seiten mit gewaltverherrlichenden, extremistischen oder
pornografischen Inhalten aus dem Internet herausgenommen. "Wir wissen auch,
dass wir nur die Spitze des Eisbergs erfassen", sagte der Minister. Repnik
betonte, dass der Gesetzgeber nicht alles verbieten könne, was der
Entwicklung von Kindern schade. "Die Eltern sind weiterhin die zentrale
Erziehungsinstanz."

 Das neue Jugendschutzgesetz, das seit 1985 geltende Bestimmungen ersetzt,
war vor dem Amoklauf am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt lange in den Gremien
vor sich hin gedümpelt. Anfang Mai 2002 aber, nachdem ein relegierter
Schüler des Erfurter Gutenberg-Gymnasiums 16 Menschen -- neun Lehrerinnen,
vier Lehrer, eine Schülerin, einen Schüler sowie einen Polizisten --
erschossen und sich anschließend selbst getötet hatte, beschloss die
Bundesregierung nach heftiger Aufregung über die Ursachen solcher
Gewalttaten verschärfte Jugendschutzbestimmungen[3].

 Das Gesetz tritt gleichzeitig mit dem neuen
Jugendmedienschutzstaatsvertrag[4] in Kraft, der vor kurzem von den
Länderministerpräsidenten abgesegnet[5] wurde. Der Staatsvertrag
verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem ,
Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der
Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme
einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornographischen,
aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren.

 Zum neuen Jugendmedienschutzgesetz, das ab dem morgigen 1. Apriul gilt,
siehe auch:  Umstrittenes Jugendschutzgesetz nimmt letzte Hürde[6]
Jugendschutz bei digitalen Medien aus der Blackbox[7] Staatskanzleichefs
segnen Jugendmedienschutz ab[8] Länder ringen um Medienaufsicht[9] Oberste
Jugendmedienschützer benannt[10]  (jk[11]/c't)

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