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Re: [FYI] Justizministerin tritt Kampagne der Verleger zum Urheberrecht entgegen



At 14:52 01.04.03 +0200, Juergen Plate wrote:

>> http://www.heise.de/newsticker/data/anw-31.03.03-006/
>> 
>> --------------------------------- CUT ------------------------------
>> 
>> Justizministerin tritt Kampagne der Verleger zum Urheberrecht entgegen 
>
>Bei aller Liebe zur freien Information und auch bei grosszuegigster
>Auslegung des Rechts auf Privatkopie muss man sagen, dass hier der
>Gesetzgeber ueber's Ziel hinausschisst. Worst Case kaufen saemtliche (!)
>Hochschulen in Deutschland ein einziges Buch und verbreiten den Inhalt
>digital. Abgesehen davon, dass die Kopie ja nicht innerhalb der 
>Hochschulen bleibt, lohnt sich dann das Verlegen von Fachbuechern nicht 
>mehr - und auch fuer Autoren nicht mehr das Schreiben (wobei das
>Schreiben von Fachbuechern sowieso unter "karitative Betaetigung" faellt).

anbei die Pressemitteilung aus dem BMJ:

--- snip ---

Mitteilung für die Presse1
Nr. 22 / 03 Berlin, am 28. März 2003

Das neue Urheberrecht ­ ein fairer Kompromiss
zwischen geistigem Eigentum und Wissensgesellschaft

„Entgegen der Meinung der Verleger garantiert das neue Urheberrecht den Schutz der
Urheber und gestaltet einen fairen Rahmen für Nutzer und Verwerter im digitalen Zeitalter“,
sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Es wäre hilfreicher, die Verlage kommunizierten
den tatsächlichen Regelungsinhalt, anstatt durch falsche Darstellung Verwirrung zu stiften
und zu einer nicht gesetzesgemäßen Benutzung geradezu einzuladen. Die Behauptung,
dass Bibliotheken nach der Reform des Urheberrechts nur noch ein Lehrbuch oder
eine Fachzeitschrift erwerben müssen, um Netzwerke aller deutschen Universitäten mit
digitalen Kopien zu versorgen, ist falsch. Von Bibliotheken ist in der Regelung überhaupt nicht
die Rede. Geplant ist lediglich, dass geschützte Werke mit den neuen Kommunikationstechnologien
­ insbesondere Intranets ­ von einer begrenzten Anzahl von Personen in Unterricht und
Forschung genutzt werden können. Dafür erhalten die Rechteinhaber eine angemessene
Vergütung.“

Nach geltendem Recht darf ein Lehrer in seiner Klasse für den Unterricht Kopien eines
wissenschaftlichen Aufsatzes an die Schüler verteilen. Künftig soll er den Schülern denselben
Aufsatz auch am Bildschirm zugänglich machen dürfen, denn der neue § 52a Urheberrechts-
gesetz (UrhG-E) passt das in der „Papierwelt“ geltende Urheberrecht dem digitalen Zeitalter an. 
Das Recht reagiert damit auf die zunehmende Ausstattung von Schulen mit Computern.

Mit dieser Anpassung an die technischen Neuerungen ist keine Erweiterung der Nutzungs-
rechte verbunden. § 52a UrhG-E erlaubt zukünftig lediglich, dass Lehrer im Unterricht oder
Wissenschaftler für die eigene wissenschaftliche Forschung kleine Teile von Werken, Werke
geringen Umfangs oder einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften über Computer
nutzen dürfen.

Der technische Begriff, mit dem der Gesetzentwurf diesen Vorgang umschreibt, heißt
„öffentliche Zugänglichmachung“. Dieser Fachausdruck ist durch eine Richtlinie der
Europäischen Union vorgegeben, die umgesetzt wird. Das heißt aber nicht, dass damit die
Einstellung von Werken in das Internet erlaubt ist. Erlaubt wird nur, einem jeweils abgegrenzten
Personenkreis die Nutzung zu ermöglichen, d. h. nur Schulklassen oder Forscherteams,
nicht allen Mitarbeitern oder Studenten einer Universität. Und dies gilt auch nur, soweit diese
Nutzung zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke
gerechtfertigt ist.

Forschung, Wissenschaft und Bildung leben vom Informations- und Wissensaustausch.
Knowledge-Management ist hier nur ein Schlagwort. Das hat schon das geltende Urheber.
recht mit seinen Regelungen zum Forschungsgebrauch anerkannt. Und diese anerkannte
gesetzgeberische Grundentscheidung wird für das digitale Zeitalter fortgeschrieben.

„Die moderne Wissenschaft ist darauf angewiesen, effektiv zu kommunizieren und zu
kooperieren. Das geschieht heute über Intranets und dieser Realität müssen wir uns stellen“,
betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.



Herausgegeben von der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz Verantwortlich: Eva Schmierer
Mohrenstr. 37 ·10117 Berlin · Telefon 01888 580-9030 · Telefax 01888 580-9046 · http://www.bmj.bund.de

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