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[FYI] Gericht sieht Verbindungslogs nicht als Beweis



Hiya,

FYI

\Thomas\bye

http://www.heise.de/newsticker/data/uma-04.04.03-002/

Gericht sieht Verbindungslogs nicht als Beweis

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Berufungsverfahren
entschieden, dass die Verbindungslogs, mit denen
Internet-Anbieter den IP-Traffic ihrer Kunden erfassen
und auswerten, nicht beweiskräftig sind (Aktenzeichen 18
U 192/02). Ein Nürnberger Internetprovider hatte einem
Kunden aus Nordrhein-Westfalen einen dedizierten Server zur
Verfügung gestellt. Die monatliche Rechnung belief sich auf
durchschnittlich 3000 Mark. Im August 2001 aber berechnete das
Unternehmen fast den zehnfachen Betrag, da in diesem Monat ein
Volumen von rund 200 Gigabyte aufgelaufen war. Vermutlich hatte
sich ein Unbefugter Zugriff auf den Server verschafft und damit
ein großes Übertragungsvolumen erzeugt. Der Provider nahm den
Kunden in die Pflicht, da die Administration des Servers in
dessen Verantwortungsbereich fiel.

Der Kunde verweigerte die Zahlung und zweifelte die Richtigkeit
der Messmethode an; das OLG Düsseldorf teilt diese Zweifel.
In der Urteilsbegründung heißt es: "Umso weniger kann [...]
ohne weiteres angenommen werden, dass die [...] Mess- und
Auswertungsmethode fehlerfrei arbeitet." Es handle sich bei
der Abrechnung nach Volumen um eine neue Methode, von einem
gesicherten Abrechnungsstandard könne nicht gesprochen werden.
Der Provider habe das Mess- und Aufzeichnungsverfahren daher im
einzelnen darstellen und gegebenenfalls unter Beweis stellen
müssen, monierte das OLG. Es reiche nicht aus, Zeugen zu
benennen, die die Richtigkeit der Logfiles bestätigen könnten.

Für die Provider könnte es weitreichende Folgen haben,
falls sich diese Auffassung durchsetzt: Anders als etwa bei
Festnetztelefonaten müssten sie im Streitfall jeweils nachweisen,
dass die Aufzeichnungen über die übertragenen Datenvolumen
korrekt sind, die Aufzeichnungen als solche könnten als
Beweismittel vor Gericht nicht verwendet werden. (uma/c't)


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Wer sich zuviel mit kleinen Dingen abgibt,
wird gewoehnlich unfaehig zu grossen.              Rochefoucauld

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