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Re: [FYI] Gericht sieht Verbindungslogs nicht als Beweis



On Mon, 2003-04-07 at 10:01, Gert Doering wrote:
> Praktisch alle DDoS-Attacken laufen ueber gehackte Kisten nach dem hier
> diskutierten Modell "Patches? Security? Mir egal".

Wenn also ein Rechner teil eines DDOS war und der Betreiber
in .de ist: was sollte passieren? Wer sollte wie handeln
dürfen? Ist sowas für die Justiz eine lapalie, und sollte
das aus datenschutz und abwägungsgründen gar nicht weiter
verfolgt werden? Ist das bereits ein freischein für anwälte,
und sei es auch nur die gebührenpflichtige abmahnung bzw.
unterlassungserklärung? Was passiert denn zur zeit.

Klar ist mir, das der ISP für Traffik berechnen darf.
Das hilft aber "nur" gegen gehackt server, nicht gegen
geknackte Einwahlrechner mit flatrate.

Gibt es sowas wie eine Art aufsichtspflicht des Besitzers über den Rechner
am Netz? Wenn der offiziell auf Probleme hingewiesen wird und nichts
macht kann er fahrlässig/grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln und
entsprechend belangt werden?

Zustände wie aktuell in usa, das sündenböcke gesucht werden, die möglichst
hart angegangen werden sollen, das will wohl niemand. Noch mehr gesetze
und regelungen: braucht es solche? Ich denke nicht.

Ist untätigkeit der behörden (wegen kapazitätsproblemen,
fehlender ausbildung, ...) das problem / kann darüber die situation 
gelöst werden? 

Andreas


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