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Re: [FYI] Gericht sieht Verbindungslogs nicht als Beweis



> > Gibt es sowas wie eine Art aufsichtspflicht des Besitzers über den Rechner
> > am Netz? Wenn der offiziell auf Probleme hingewiesen wird und nichts
> > macht kann er fahrlässig/grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln und
> > entsprechend belangt werden?

Das hatten wir schon mal im Zusammenhang mit Urheberrecht etc. 
Was die Netzstruktur als solche betrifft, wuerde ich differenzieren.
Den normalen User trifft eine solche Pflicht sicher nicht.
Aber je naeher man dem Netz selber kommt, also der Gemeinschaft der ISPs
etc, kann man eine solche Mitwirkungspflicht vielleicht annehmen.
Letztlich wird das dann aber auch in den Vertraegen, die diese Leute
miteinander haben, haeufig ausdruecklich geregelt sein. Ist es das?
> 
> Die Telekom klemmt solche Rechner in der Regel einfach ab/sperrt den User.

Ob sie damit letztlich durchkommt ist aber eine andere Frage.

Die Telekom ist unverschaemt, klar, na und?


H.


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