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Re: [FYI] Gericht sieht Verbindungslogs nicht als Beweis



On Mon, 2003-04-07 at 13:28, Heiko Recktenwald wrote:
> Das hatten wir schon mal im Zusammenhang mit Urheberrecht etc. 
> Was die Netzstruktur als solche betrifft, wuerde ich differenzieren.
> Den normalen User trifft eine solche Pflicht sicher nicht.

Warum nicht? (Normaler User ist für mich jemand der Rechner und
Internet Anschluss hat.)

Wenn dieser mehrfach darauf hingewiesen wird, was auf seinem
Rechner läuft, und trotzdem immer wieder sein Rechner misbraucht
wird, das aber mit zumutbarem Aufwand verhindern hätte können:
Gibts nicht irgendwann eine Mitschuld durch Fahrlässigkeit
oder sowas? Warum nicht?

Ja, soviel ist klar: Ich denke das es eine solche Verantwortung
sehr wohl geben sollte, diverse Einschränkungen sind ja untergebracht.

Andreas


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