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Re: [FYI] Gericht sieht Verbindungslogs nicht als Beweis



Gert Doering <gert@greenie.muc.de> writes:

> Genau deshalb (um die Schleife zu meiner initialen Aussage zu treffen):
> volle Haftung des Betreibers fuer alles, was durch einen schlecht
> gewarteten Rechner passiert.

Prinzipiell ist das doch heute schon der Fall, nur nutzt niemand
zivilrechtlichen Weg aus. Du kannst natürlich dazu übergehen, Kunden
bei den Rechteinhaber anzuschwärzen. 8-)

> d.h.: wenn sein Rechner als Warez-Tauschboerse verwendet wird, zahlt er
> mindestens den Traffic an den ISP, und idealerweise auch gleich noch eine
> saftige Strafe an die Rechteinhaber.

Betreibst Du Webserver, auf denen die Kunden ihren Content ablegen?
Natürlich sind sie im Falle eines Falles Dir gegenüber
regreßpflichtig, aber lange mal einem nackten Mann in die Tasche.

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