[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [FYI] Gericht sieht Verbindungslogs nicht als Beweis



> Warum nicht? (Normaler User ist für mich jemand der Rechner und
> Internet Anschluss hat.)

Realistischerweise kannst Du nicht alle Rechner, die am Netz haengen,
gleichbehandeln. An sich hat niemand eine Handlungspflicht. Die muss immer
besonders begruendet sein, etwa aus Vertrag oder engen
Gemeinschaftsbeziehungen. Ansonsten kannst Du Dir das Elend in der Gosse
anschauen, es geht Dich allenfalls moralisch etwas an.
 
> Wenn dieser mehrfach darauf hingewiesen wird, was auf seinem
> Rechner läuft, und trotzdem immer wieder sein Rechner misbraucht
> wird, das aber mit zumutbarem Aufwand verhindern hätte können:

Wenn der Rechner missbraucht wird, dann ist es ja schon mehr als
Unterlassen, dann traegt der eigene Rechner zu dem Schlamassel ja bei.
Vorsaetzlich oder unvorsaetzlich. 

> Gibts nicht irgendwann eine Mitschuld durch Fahrlässigkeit
> oder sowas? Warum nicht?

Wie gesagt, erst mal brauchst Du eine Handlungspflicht. Dann kann man die
Frage nicht so allgemein stellen. Wer gegen wen weshalb, das ist nochmal
ein anderes Problem. Eine grobe Loesung fuer alle Faelle gibt es nicht.

Gruss, H.


-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de