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Re: [FYI] Gericht sieht Verbindungslogs nicht als Beweis



On Mon, 2003-04-07 at 14:32, Gert Doering wrote:
> d.h.: wenn sein Rechner als Warez-Tauschboerse verwendet wird, zahlt er
> mindestens den Traffic an den ISP, und idealerweise auch gleich noch eine
> saftige Strafe an die Rechteinhaber.

Wow! Endlich mal jemand der Stellung bezieht.

Problem: Man kann nicht nachweisen, das der Besitzer eines
Rechners etwas zu verantworten hat. Könnte ja auch Kind,
WG-Mitbewohner, Hacker oder sonstwas sein. Die komplette
Strafe lehne ich ab, daher und weil ich keinen Staat möchte
der leichfertig harte Strafen verteilt.

Aber wenn ein Zeichen gesetzt würde, das da was schiefläuft,
und der Besitzer des Rechners das in Zukunft zu verhindern
habe, und klar ist das beim nächsten oder übernächsten Fall
eine Strafe wegen Mittäterschaft drinn ist, dann sollte die
Drohung hoffentlich Mittel genug sein.

Andreas


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