[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [FYI] Gericht sieht Verbindungslogs nicht als Beweis



[Versicherungsaspekt]

Gut, dann Frage ich doch mal:
Wie oft wird die Versicherung den nötig?

Kann ein DDOS Opfer die Betreiber der Quellrechner
zu Kasse bitten, oder nur den Verursacher selbst?

Würde eine Aufsichtspflicht würde da den entscheidenden
Unterschied machen: mit ja / ohne nicht?

Gegen die Kosten eines Internetzugangs haben sich viele
Versichert: Flatrate. Ich denke es wird schwierig,
wenn ein ISP mehr Geld von einem Flatrate Kunden möchte.
Zudem fällt bei den Teilnehmenden Rechnern am DDOS relativ
wenig Traffik an, arme drann ist nur das Opfer.

Wie also können hohe Kosten auf den Betreiber des DDOS
zukommen?



Vielleicht habe ich natürlich auch die entwicklung verpasst,
und die unzähligen Rechner an DSL, ISDN, T1 und T3 Anschlüssen
sind uninteressant, weil $HACKER genügend Server in Rechenzentren
findet, die dank schneller Anbindung ein vielfaches des Traffiks
machen können?

Mindestens ein grosser hosting provider bietet meines wissens
eine Abschaltung an, wenn der monatliche Freitraffik verbraucht
ist. Sowas ist natürlich nett, da kann dem Serverbetreiber wenig
passieren.


Kurz: ich sehe diverse Möglichkeiten, wie sich die Betreiber der
Rechner absichern können, ohne das die Sicherheit ihrer Kisten
dadurch besser wird.

Knackpunkt bei der Erzeugung von Kosten ist daher nicht welche
Koste dem Rechnerbetreiber von dessen ISP aufgedrückt werden,
sondern ob sich DDOS Opfer wegen Fahrlässigkeit beim Colaborateur
melden können.

Sehe ich das falsch?

> Auch mittelbaren Schaden wirst Du tragen müssen, falls man Dir
> aus Fahrlässigkeit oder gar grober Fahrlässigkeit eine Mitschuld
> an Folgeschäden konstruieren kann. Wobei ich die Nichtanwendung
> von automatischen Updatemechanismen wie "Windows Update", Red
> Carpet oder YOU oder die Verwendung nicht mehr durch den
> Hersteller supporteter Software mal mindestens als fahrlässig
> ansehen würde - aber IANAL, sondern Informatiker.

das drückt es genau aus. Über das mitttragen von mittelbarem Schaden
haben wir hier verschiedene Meinungen gesehen. Ich weis von keinem
Prozess in dem der Punkt angesprochen wurde, und kein Gesetz das
dazu Stellung nimmt. Falls also doch noch jemand mit mehr Rechtswissen
mitliest, wir würden uns wohl alle über weitere Information freuen.

Andreas


-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de