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Re: SpOn: Kopierschutz darf nicht umgangen werden



Hallo Liste,

Monday, April 14, 2003, 10:30:09 PM, Neko (Simone Demmel) wrote:

> Joerg-Olaf Schaefers (listen@fx3.de) - Mon, Apr 14, 2003 at 10:28:18PM +0200:
>> > * Das Erstellen einer minderwertigen Privatkopie (MP3 fuer unterwegs)
>> >   unterbindet (was mir ja eigentlich zustehen wuerde)
>> Seit wann?

> Was ist mit dem vielgepriesenen Recht auf Privatkopie?

Das gab es im Grunde nie. Zumindest nicht in der Form, wie wir es
gerne haetten. Im dt. Urheberrecht gibt es lediglich eine Ausnahme-
regelung, nach der das Vervielfältigen geschützter Inhalte zum
privaten Gebrauch auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers zulässig
ist. Ein einklagbares Recht auf Privatkopien gibt/gab es nicht.

> Da ist mW nicht geregelt in welchem Format diese Kopie zu sein hat.

Das neue Urheberrecht dehnt den einschlaegigen § 53 auf "beliebi-
ge Traeger" aus, das hilft nur dummerweise kaum, weil eben zur Er-
stellung keine Kopierschutzmaßnahmen (mit den schon eingesproche-
nen Einschraenkungen) umgangen werden duerfen. Steht irgendwo in
§ 95 iirc.

MfG
 Olaf, auch kein l



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