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Re: SpOn: Kopierschutz darf nicht umgangen werden(Veröffentlichung)



Ich schrieb:
> > Und hier wurde soweit abgewägt, das der Staat
> > in den Kopierschutz eingreift, sobald jemand Geld macht (auch
> > indirekt) oder Veröffentlicht.

Bettina schrieb:
> Wie sieht es beispielsweise aus, wenn im Heise Forum jemand über die neue 
> wolfsheim-CD (mit Kapierschutz) mault und jemand anderes sagt "also, ich hab 
> Methode xy genommen, ging wunderbar"?
> Wäre das schon eine Veröffentlichung?

Das ist doch legal, soweit ich weis.

Verboten ist soweit ich weis:
 - urheberrechtlich geschütztes Matrial zu veröffentlichen
 - an der Kopie von urheberrechtlich geschütztem Material geld zu
   verdienen, soweit dieses durch eine technische Masnahme gesichert
   ist.

Anmerkung am Rande:

Sind Kopierer eigentlich auch verboten, wenn das von alten Computerspielen
bekannte grüne-schrift auf rotem hintergrund zum einsatz kommt? Ich glaube
ZakMcCracken oder Indie1 hatten eine Codetabelle dieser machart, damit
man die Tabelle nicht kopieren kann. (Abtippen ging wunderbar :-)

Andreas


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