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Re: SpOn: Kopierschutz darf nicht umgangen werden(Veröffentlichung)
Ich schrieb:
> > Und hier wurde soweit abgewägt, das der Staat
> > in den Kopierschutz eingreift, sobald jemand Geld macht (auch
> > indirekt) oder Veröffentlicht.
Bettina schrieb:
> Wie sieht es beispielsweise aus, wenn im Heise Forum jemand über die neue
> wolfsheim-CD (mit Kapierschutz) mault und jemand anderes sagt "also, ich hab
> Methode xy genommen, ging wunderbar"?
> Wäre das schon eine Veröffentlichung?
Das ist doch legal, soweit ich weis.
Verboten ist soweit ich weis:
- urheberrechtlich geschütztes Matrial zu veröffentlichen
- an der Kopie von urheberrechtlich geschütztem Material geld zu
verdienen, soweit dieses durch eine technische Masnahme gesichert
ist.
Anmerkung am Rande:
Sind Kopierer eigentlich auch verboten, wenn das von alten Computerspielen
bekannte grüne-schrift auf rotem hintergrund zum einsatz kommt? Ich glaube
ZakMcCracken oder Indie1 hatten eine Codetabelle dieser machart, damit
man die Tabelle nicht kopieren kann. (Abtippen ging wunderbar :-)
Andreas
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