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Re: SpOn: Kopierschutz darf nicht umgangen werden



Wenn man den Schlossfreunden beim Jährlichen Treffen auf
dem CCC zuschaut merkt man auch das Schlösser nichts taugen.

Der Staat anerkennt aber die Absicht dahinter. Ist das
zuweit hergeholt? Warum sollte der Staat nicht auch aktuelle
"Kopierschutzmechanismen" anerkennen, obwohl diese rein
technisch nichts taugen und leicht zu überlisten sind.

Am ehesten leuchtet mir ein, das der Kopierschutz anerkannt
wird, wenn die Meinung der MI sich durchsetzt, oder eben nicht,
wenn allseits bekannt wird das der Kopierschutz nichts taugt.

Bleibt die Frage ob mit aktueller Gesetzeslage ein Richter
einen "Kopierschutz" als solchen aberkennen darf und wegen
technischer untauglichkeit als solchen verwerfen kann, oder
ihm gar nichts anders übrigbleibt.

Andreas


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