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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online



Neko (Simone Demmel) schrieb am Tue, 22 Apr 2003 09:18:15 +0200:
>
>* Du kannst damit beweisen, dass Du unschuldig bist (indem Du mit den
>  Fingern auf den Schuldigen zeigst).

Als Beschuldigter ist es nicht meine Aufgabe, (Straf-)Taten aufzuklären.
Ich habe bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu gelten.

Ich sehe gerade dann keinen Grund, mich zum Hilfs-Sheriff zu machen,
wenn ich Beschuldigter bin. - Die gehen gegen mich vor, und ich soll
denen zum Dank helfen, ihren Job zu erledigen? - Bei "Matlock" ist das
ja ganz unterhaltsam, aber in der Realität ist es als BeschuldigteR
sinnvoller, die Aussage und jegliche unnötige Kooperation zu verweigern.
- Denn alles was ich sage, kann gegen mich (oder Leute, denen ich
wohlgesonnen bin) verwendet werden - auch in einem ganz anderen
Verfahren.

Gruß


Holger

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