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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online



Holger Voss (hvoss@muenster.de) - Tue, Apr 22, 2003 at 09:37:58PM +0200:
> Als Beschuldigter ist es nicht meine Aufgabe, (Straf-)Taten aufzuklären.
> Ich habe bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu gelten.

Das ist die Theorie, in der Praxis ist es sehr viel schneller und
gruendlicher, wenn Du selbst beweisen kannst, dass Du es nicht warst.

Der beste Beweis dafuer ist den wahren Schuldigen zu benennen. Ob das
jetzt Deine Pflicht oder Aufgabe ist oder nicht - es erleichtert so
manches.

Das geht aber nur, wenn die entsprechenden Beweise nicht per
Gesetz vorher weggeraeumt wurden.

Es erwartet keinerr von Dir die Beweise beizubringen. Ich erwarte aber
von allen, dass ich die Daten ASAP bekomme, wenn ich diese anfordere und
nicht einfach ignoriert werde. Schliesslich will ich jemanden anzeigen
und muss wissen wen.

neko
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Simone Demmel					neko@greenie.muc.de

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