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Re: Spam



Es gibt aber weder ein register, wer den Wagen fährt, noch
ein register, welcher Benutzer hinter einer IP steckt / am Rechner
sitzt.

In welchen Fällen ist wirklich der Halter des Wagens heranzuziehen,
und nicht der Fahrer? Falsch parke etc, aber sonst?

Wann kann man den Besitzer eines Rechners heranziehen und nicht den
Benutzer?

Im wesentlichen kann man Besiter/Halter doch zur Kooperation motivieren,
um den Benutzer/Fahrer zu ermitteln, und bei kleinkram direkt haftbar
machen (Ausnahmen wie "auto geklaut" sind aber auch wieder vorhanden).

Zudem ist auf deutschen Strassen nur ein Nummernschild vorgeschrieben,
das den Halter des Wagens ermittelbar macht. Führerscheine werden nur
stichprobenhaft kontrolliert. Eine permanente Kontrolle von Fahrzeugführern
oder Internetbenutzern fällt bei mir unter Überwachungsstaat.

Andreas


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