[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Spam



Am 23 Apr 2003 um 16:54 hat Holger Koepke geschrieben:

> 
> Ohne richterliche Anordnung? Ohne Aktenzeichen etc. pp.?

Ein Aktenzeichen - eigentlich ja zwei - gibt es bei der Polizei und bei der 
Staatsanwaltschaft natuerlich immer. Eine richterliche Anordnung besorgt man 
sich in derartigen Faellen m.W nicht. Die Strafverfolgungsbehoerden sind der 
Auffassung, dass § 90 Abs. 3 TKG eine ausreichende Rechtsgrundlage bietet und 
die Provider zur Auskunft verpflichtet sind. Ich habe schon einige 
Ermittlungsakten gesehen, in denen solche Vorgaenge dokumentiert waren.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@cplus.de
http://www.internet-law.de
_____________
Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler 
Jahnstr. 11, 85356 Freising
http://www.afs-rechtsanwaelte.de

-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de